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Aktualisierte Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hinfunktionsausfalls

Kürzlich wurde die fünfte Fortschreibung der Richtlinien zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. Sie entspricht dem Stand der Forschung vom März 2022 und wurde vom Vorstand der Bundesärztekammer verabschiedet sowie durch das Bundesministerium für Gesundheit genehmigt.

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Die fünfköpfige Redaktionsgruppe «Aktualitätsprüfung der Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls», die mit der Überarbeitung betraut worden war, wies sich durch eine hohe neurologische Kompetenz aus. Federführender Leiter der Gruppe ist Prof. Dr. med. Stephan A. Brandt, stellvertretender Direktor der Klinik für Neurologie mit Experimenteller Neurologie am Campus Charité Mitte, ausserdem arbeiteten PD Dr. med. Stefanie Förderreuther, Oberärztin an der Neurologischen Klinik und Poliklinik der Ludwig-Maximilians-Universität München, und Univ.-Prof. Dr. med. Hans Clusmann, Direktor der Klinik für Neurochirurgie, Uniklinik RWTH Aachen an der Richtlinie mit.
  • Aktualisierungsbedarf gab es insbesondere bezüglich der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls bei Patienten mit extrakorporaler Membranoxygenierung.
  • Darüber hinaus gab es u.a. Änderungen im Hinblick auf die Anforderungen an die ärztliche Qualifikation
  • sowie die Verwendung digitaler EEG-Geräte.
Die fünfte Fortschreibung der Richtlinie sowie die redaktionell angepassten Protokollbögen sind abrufbar unter:

https://www.bundesaerztekammer.de/themen/medizin-und-ethik/wissenschaftlicher-beirat/stellungnahmen-richtlinien-jahresberichte/irreversibler-hirnfunktionsausfall

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)/Pressemitteilung, 05.09.2022

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