Mit dem Alter ist es manchmal so eine Sache: Nicht alle Menschen geben ohne zu Zögern ihren Jahrgang preis. Das dürfte ebenso auf Ärzte zutreffen. Doch seit das Bundesamt für Gesundheit (BAG) das aufgefrischte Register für Medizinal-Personen im Internet aufgeschaltet hat, ist neu der Jahrgang für alle Nutzer öffentlich ersichtlich.
Wird auf der aktualisierten
Gesundheitsberufe-Plattform nach einem Arzt gesucht, erscheinen jede Menge Daten: GLN-Personen-Identifikator, Infos über Spezialisierungen und Sprachkenntnisse oder Angaben über Entzug und Verweigerung der Bewilligung. Akademische Doktoren- oder Professorentitel werden in der Datenbank nicht aufgeführt, dafür eben der Jahrgang.
Gilt übrigens auch für Apotheker oder Psychologen
In der Datenschutzerklärung des Bundes steht generell zur Privatsphäre, dass es selbstverständlich sei, dass nur Personendaten erheben würden, die zur Erfüllung der Aufgaben unbedingt erforderlich seien. Der Jahrgang mag für die BAG-Datenbank zwar erforderlich sein, aber ob dieser dann öffentlich für jedermann ersichtlich sein muss, bleibt zu diskutieren.
Denn es ist höchstwahrscheinlich, dass dies der einen oder anderen Medizinal-Person missfallen dürfte.
Zum diesem Kreis gehören nicht nur die Ärzteschaft, sondern auch Zahnärzte, Chiropraktoren, Apotheker oder Tierärzte. Die Angaben zum Jahrgang ist zudem ebenso im Psychologieberufe-Register ersichtlich, wo Psychologen erfasst werden müssen.PS