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Neuer «Newsletter Cybersicherheit» der FMH und Cyberversicherung für medizinische Einrichtungen

Cyberbedrohungen sind heute auch in Arztpraxen ein ernstzunehmendes Thema. Dies umso mehr, als die in einer Arztpraxis betriebenen Informationssysteme vernetzt sind und die Daten mit anderen Einrichtungen im Gesundheitswesen ausgetauscht oder sogar vollständig in der Cloud durch externe Anbieter betrieben werden. Damit Arztpraxen künftig stets rechtzeitig über die aktuellen Cyberbedrohungen informiert sind, lanciert die FMH den «Newsletter Cybersicherheit». Lesen Sie, wo man sich für diesen kostenlosen Newsletter anmelden kann und weshalb man trotz aller Vorsichtsmassnahmen eine für medizinische Einrichtungen massgeschneiderte Cyberversicherung abschliessen sollte.

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«Minimalanforderungen IT-Grundschutz für Praxisärzte» Die FMH hat für Arztpraxen die «Minimalanforderungen IT-Grundschutz für Praxisärzte - 11 Empfehlungen» publiziert. Die Minimalanforderungen sind ein Mindestniveau an Sicherheit für die Daten, die Informationen und die informationstechnologischen Infrastruktur in Arztpraxen. Obwohl es keinen hundertprozentigen Schutz vor Cyberangriffen gegen Arztpraxen gibt, ist es wichtig, die Minimalanforderungen vollständig umzusetzen. «Newsletter Cybersecurity» der FMH Die FMH will die Arztpraxen künftig mit dem «Newsletter Cybersecurity» rechtzeitig auf aktuelle Cyberbedrohungen aufmerksam machen. Darin werden die für Arztpraxen relevanten Cyberbedrohungsinformation aufgearbeitet. Eine wichtige Quelle für den Newsletter ist das Nationales Zentrum für Cybersicherheit NCSC, das dauernd über alle Cyberbedrohungen in der Schweiz informiert.
Der Newsletter richtet sich an Einzelpraxen sowie an Arztpraxen, die aufgrund ihrer Grösse oder Organisationsform nicht über das erforderliche IT-Personal für die technische Sicherheitsinfrastruktur verfügen.

Für den «Newsletter Cybersecurity» der FMH kann man sich sofort ganz einfach über die E-Mail-Adresse cybersecurity@fmh.ch anmelden.

Massgeschneiderte Cyberversicherung für medizinische Einrichtungen Trotz aller Vorsichtsmassnahmen zur Verhinderung von Cyberattacken gibt es täglich erfolgreich gehackte Unternehmen und Arztpraxen. Um den Schaden nach einem erfolgreichen Hackerangriff möglichst tief zu halten, empfiehlt sich der Abschluss einer Cyberversicherung. Die Cyberversicherung deckt die Kosten der meist aufwendigen Datenwiederherstellung nach einem Cyberangriff sowie die Kosten des Arbeitsausfalls wegen gehackter Systeme.

Die ABC Ärzteberatung hat speziell für medizinische Einrichtungen eine massgeschneiderte Cyberversicherung kreiert und stellt überdies den Link zum Pishingtest der Hochschule Luzern bereitbereit. Die Einzelheiten dazu finden Sie hier.PS

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