«Minimalanforderungen IT-Grundschutz für Praxisärzte»
Die FMH hat für Arztpraxen die «Minimalanforderungen IT-Grundschutz für Praxisärzte - 11 Empfehlungen» publiziert. Die Minimalanforderungen sind ein Mindestniveau an Sicherheit für die Daten, die Informationen und die informationstechnologischen Infrastruktur in Arztpraxen. Obwohl es keinen hundertprozentigen Schutz vor Cyberangriffen gegen Arztpraxen gibt, ist es wichtig, die Minimalanforderungen vollständig umzusetzen.
«Newsletter Cybersecurity» der FMH
Die FMH will die Arztpraxen künftig mit dem «Newsletter Cybersecurity» rechtzeitig auf aktuelle Cyberbedrohungen aufmerksam machen. Darin werden die für Arztpraxen relevanten Cyberbedrohungsinformation aufgearbeitet. Eine wichtige Quelle für den Newsletter ist das Nationales Zentrum für Cybersicherheit NCSC, das dauernd über alle Cyberbedrohungen in der Schweiz informiert.
Der Newsletter richtet sich an Einzelpraxen sowie an Arztpraxen, die aufgrund ihrer Grösse oder Organisationsform nicht über das erforderliche IT-Personal für die technische Sicherheitsinfrastruktur verfügen.
Für den «Newsletter Cybersecurity» der FMH kann man sich sofort ganz einfach über die E-Mail-Adresse
cybersecurity@fmh.ch anmelden.
Massgeschneiderte Cyberversicherung für medizinische Einrichtungen
Trotz aller Vorsichtsmassnahmen zur Verhinderung von Cyberattacken gibt es täglich erfolgreich gehackte Unternehmen und Arztpraxen. Um den Schaden nach einem erfolgreichen Hackerangriff möglichst tief zu halten, empfiehlt sich der Abschluss einer Cyberversicherung. Die Cyberversicherung deckt die Kosten der meist aufwendigen Datenwiederherstellung nach einem Cyberangriff sowie die Kosten des Arbeitsausfalls wegen gehackter Systeme.
Die ABC Ärzteberatung hat speziell für medizinische Einrichtungen eine massgeschneiderte Cyberversicherung kreiert und stellt überdies den Link zum Pishingtest der Hochschule Luzern bereitbereit. Die Einzelheiten dazu finden Sie
hier.
PS