Home/Prämienanstieg um 6,6 Prozent für 2023

Prämienanstieg um 6,6 Prozent für 2023

Nach der Prämiensenkung letztes Jahr erfolgt nun ein happiger Anstieg. Der Bundesrat korrigiert damit den letztjährigen Entscheid. Grund für den Anstieg ist die Covid-19-Pandemie: Zahlreiche Patienten schoben während der Pandemie Behandlungen auf – und holen sie nun nach. Zudem ist als Folge der Pandemie der Bedarf an psychologischer Betreuung angestiegen. Die FMH bedauert, dass wichtige Reformen des Gesundheitswesens blockiert sind; sie würden massgeblich dazu beitragen, das Kostenwachstum und damit den Prämienanstieg zu dämpfen.

FMH30.9.20222"
Nach jahrelanger Abflachung des Prämienanstiegs und gar einer Prämiensenkung letztes Jahr, steigen die Prämien für 2023 markant um 6,6 Prozent an. Die FMH bedauert, dass dies insbesondere für einkommensschwächere Haushalte zu einer Mehrbelastung führt. Als möglichen Grund für den starken Anstieg nennt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen pandemiebedingten Nachholeffekt: Während der Covid-19-Pandemie verschobene Operationen und Arztbesuche wurden nun nachgeholt. Zudem ist als Folge der Pandemie der Bedarf an psychologischer Betreuung angestiegen. Der starke Prämienanstieg müsste nicht sein: Zwei wichtige Reformen des Gesundheitswesens – die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) und der neue TARDOC – könnten dazu beitragen, den Prämienanstieg zu drosseln. Doch sie sind beide seit längerem blockiert.

EFAS würde die Prämienzahlenden entlasten Gemeinsam mit einer breiten Allianz von Akteuren im Gesundheitswesen setzt sich die FMH seit Jahren für eine einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) ein. Die Finanzierungsanteile von Prämien- und Kantonsgeldern würden festgeschrieben – unabhängig davon, ob eine Behandlung ambulant oder stationär erfolgt. Die zunehmende Belastung der Prämienzahlenden durch Verlagerung von Behandlungen in den ambulanten Bereich würde damit gestoppt.

Finanzielle Fehlanreize durch veralteten Tarif belasten Eine weitere blockierte Möglichkeit, kostengünstige ambulante Behandlungen zu stärken, ist der Ärztetarif TARDOC. Dieser wurde vom Bundesrat zum wiederholten Mal nicht genehmigt, obwohl die Kostenneutralität des Übergangs vom alten TARMED zum neuen TARDOC sichergestellt wäre. Mit der Nicht-Genehmigung sind die Akteure des Gesundheitswesens dazu gezwungen, weiterhin mit dem veralteten TARMED zu arbeiten, der nicht mehr die heutige moderne Medizin abbildet. Die falschen Anreize, die über die Zeit entstanden sind, werden fortbestehen, ebenso die daraus resultierende finanzielle Verschwendung.

Prämien bilden nicht die Kosten des Gesundheitswesens ab Die Prämienentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung, kann nicht mit der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen gleichgesetzt werden. Prämien decken nicht die gesamten Gesundheitskosten. Die gesamten Kosten des Gesundheitswesens stiegen über die letzten Jahre nicht so stark wie die ambulanten Kosten, die ausschliesslich über Kopfprämien finanziert werden. Dies hängt damit zusammen, dass dank den stetigen Fortschritten in der Medizin immer mehr Behandlungen ambulant vorgenommen werden können. Die fehlende kantonale Mitfinanzierung treibt die Prämienbelastung in die Höhe.PS

Quelle: FMH/Medienmitteilung, 27.09.2022

Rosenbergstrasse 115
8212 Neuhausen am Rheinfall
Telefon: +41 52 675 51 74
info@docinside.ch
www.docinside.ch

Handelsregistereintrag
Firmenname: DOCINSIDE AG
UID: CHE-412.607.286

Über uns
Bankverbindung

Schaffhauser Kantonalbank
8200 Schaffhausen
IBAN: CH76 0078 2008 2797 0810 2

Mehrwertsteuer-Nummer
CHE-412.607.286

Kontakte

Dr. med. Adrian Müller
Betrieb und Inhalte
adrian.mueller@docinside.ch

Dr. med. Richard Altorfer
Inhalte und Redaktion
richard.altorfer@docinside.ch

Dr. med. Christine Mücke
Inhalte und Redaktion
christine.muecke@docinside.ch

Copyright © 2021 Alle Rechte vorbehalten.
Powered by Deep Impact / Spectra