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Nicht-Genehmigung von TARDOC gefährdet die Patientenversorgung

Die Delegiertenversammlung der FMH bekräftigt ihren Entscheid, am Genehmigungsantrag festzuhalten und die schnellstmögliche Einführung von TARDOC zu fordern. Nur mit der neuen Tarifstruktur TARDOC kann der völlig veraltete TARMED vollständig sowie sachgerecht und erst noch kostenneutral abgelöst werden. Die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) angestrebte gleichzeitige Einführung von TARDOC und ambulanten Pauschalen ist eine neue und willkürliche Anforderung, die früheren Aussagen des Bundesrates widerspricht. Die FMH plädiert dafür, dass der Bundesrat im Sinne einer guten Patientenversorgung endlich seine Verantwortung für die ambulante Tarifrevision übernimmt und ein etappiertes Vorgehen beschliesst.

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Mit dem ambulante Einzelleistungstarif TARDOC liegt seit 2019 ein Lösungsvorschlag bereit, der nur noch vom Bundesrat genehmigt werden müsste. Er stärkt die Grundversorgung mit einem eigenen Hausarztkapitel und bildet dringend benötigte Leistungen wie eine verbesserte Begleitung chronischer Krankheiten, palliativmedizinische Betreuung oder digitale Angebote ab. Ausserdem stärkt der TARDOC durch die Vergütung
interprofessioneller Leistungen eine kosteneffiziente Zusammenarbeit verschiedener Gesundheitsberufe. Ein grosser Vorteil ist zudem, dass der neue Tarif künftig jährlich aufgrund der aktuellsten Datenlage durch die neue nationale Tariforganisation OAAT AG sachgerecht und wirtschaftlich weiterentwickelt und gepflegt werden kann.

Im Dezember 2023 hat die FMH gemeinsam mit curafutura, Swica und der MTK die fünfte Version der neuen Tarifstruktur TARDOC beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. In dieser Version erfüllt TARDOC sämtliche
gesetzliche Vorgaben und die bis zu diesem Zeitpunkt vom Bundesrat definierten Bedingungen. Beispielsweise kann mit dem umfangreichen Kostenneutralitätskonzept sichergestellt werden, dass die Einführung
kostenneutral erfolgt und der Modellwechsel nicht zu Mehrkosten führt. Zudem kann TARDOC gut mit sachgerechten und homogenen Pauschalen kombiniert werden.

Leider weist die gleichzeitig von H+ und santésuisse zur Genehmigung eingereichte Version der ambulanten Pauschalen zahlreiche inhaltliche Mängel auf. Weil medizinische Grundlagen bei der Erarbeitung der ambulanten Pauschalen nicht einbezogen wurden, fehlt vielerorts die medizinische und ökonomische Homogenität sowie die Sachgerechtigkeit, die zu deutlichen Verzerrungen in der Vergütung und damit zu Fehlanreizen führen können. Die Fachgesellschaften und die FMH haben sich dazu detailliert in Stellungnahmen geäussert und lehnen die Pauschalen in dieser Version ab. Sie hätten schwerwiegende und weitreichende Auswirkungen auf die Behandlung der Patienten und auf den Preis einer medizinischen Behandlung und müssen deshalb unter Einbezug der medizinischen Expertise durch die Fachgesellschafte überarbeitet werden.

Verzögerung der Einführung führt zu einem veralteten Tarif, bevor er überhaupt eingeführt ist
Das Hauptziel der ambulanten Tarifrevision ist eine möglichst rasche, gesetzeskonforme, betriebswirtschaftlich korrekte, aktualisierte und sachgerechte ambulante Tarifstruktur. Mit dem nun vorgeschlagenen Vorgehen des EDI kann dieses Ziel nicht erreicht werden. Eine gemeinsame Einführung mit den ambulanten Pauschalen im
Sinne eines kohärenten Tarifsystems erst auf 2027 widerspricht den Aussagen des Bundesrates aus dem Jahr 2022, dass keine zeitliche Abhängigkeit der beiden Tarifstrukturen bezüglich des Einführungszeitpunkts besteht. Angesichts des aktuell geltenden veralteten TARMED mit bestehenden Fehlanreizen ist eine Verzögerung der Einführung im Sinne einer guten und wirtschaftlichen Patientenversorgung unverantwortlich.

Da der Einzelleistungstarif die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, kann TARDOC unabhängig vom Reifegrad der ambulanten Pauschalen genehmigt und eingeführt werden. Deshalb hat die FMH anlässlich ihrer
Delegiertenversammlung vom 25. April 2024 entschieden, an ihrem Genehmigungsantrag sowie der Forderung der raschen Einführung von TARDOC festzuhalten. Die FMH ist bereit mitzuwirken, damit die beiden Tarife etappenweise und schnellstmöglich eingeführt werden können: der Einzelleistungstarif TARDOC auf spätestens 1. Januar 2026 und die ambulanten Pauschalen, sobald sie überarbeitetet und damit sachgerecht sind.PS

Quelle: FMH, Medienmitteilung vom 25.04.2024

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