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Abgabe von pharmazeutisch hergestelltem Heroin wird vereinfacht

Der Bundesrat möchte die medizinische Abgabe von pharmazeutisch hergestelltem Heroin vereinfachen. An seiner Sitzung vom 3. März 2023 hat er die entsprechende Änderung der Betäubungsmittelsuchtverordnung (BetmSV) verabschiedet. Die therapeutische Begleitung soll flexibler ausgestaltet werden, damit besser auf die spezifischen Bedürfnisse von älteren Patientinnen und Patienten eingegangen werden kann.

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Die Personen, die sich in heroingestützter Behandlung befinden, sind älter geworden und stehen vor verschiedenen gesundheitlichen Herausforderungen. Die Verordnungsänderung trägt dieser Entwicklung Rechnung und setzt zwei Schwerpunkte.

Bisher konnte die Behandlung nur in einer Facheinrichtung erfolgen. Neu werden die Patienten zwar weiterhin von einem Fachzentrum begleitet, können das Medikament aber auch in einer Apotheke oder einer anderen geeigneten Einrichtung beziehen. Dies wird den Bedürfnissen von Personen gerecht, die nicht in der Lage sind, zwei- bis dreimal täglich ein Fachzentrum aufzusuchen, etwa aufgrund ihres Alters, wegen einer Krankheit oder aufgrund der räumlichen Entfernung. Die Verantwortung für die Behandlung liegt jedoch weiterhin beim Fachzentrum.

Zudem wird mit der Änderung die Möglichkeit eingeführt, in bestimmten Fällen mehrere Tagesdosen auf einmal abzugeben. Diese Massnahme knüpft an die befristete Regelung an, die im Rahmen der Bekämpfung von COVID-19 zur Anwendung kam und sich bewährt hat. Sie soll die therapeutische Begleitung der Patienten verbessern und ihre Wiedereingliederung erleichtern.

Die Verordnungsänderung tritt am 1. April 2023 in Kraft.PS

Weiterführender Link
  • Flexiblere Regelung der heroingestützten Behandlung

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