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Bundesrat genehmigt Tarifverträge im ambulanten Bereich

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2022 Tarifverträge zur Abgeltung von Apothekerleistungen sowie zur Reproduktionsmedizin genehmigt.

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Der Bundesrat hat die Weiterführung der aktuell geltenden Tarifverträge zur Abgeltung der Apotheker (LOA IV/1) bis Ende 2023 genehmigt. Da die aktuellen Verträge Ende 2022 auslaufen, mussten sich die Tarifpartner auf eine Verlängerung der Verträge für das Jahr 2023 einigen. Der erste Vertrag, der zwischen dem Schweizerischen Apothekerverband (pharmaSuisse) und den Dachverbänden der Krankenversicherer abgeschlossen wurde, regelt namentlich die Tarifstruktur. Der zweite Vertrag betrifft insbesondere den Taxpunktwert der Apothekerleistungen. Er wurde zwischen pharmaSuisse, tarifsuisse AG, der Einkaufsgemeinschaft HSK (Helsana, Sanitas, CPT) und CSS Versicherung AG abgeschlossen.

Tarifvertrag zur Reproduktionsmedizin
Der Bundesrat hat auch einen Tarifvertrag zur pauschalen Vergütung von elf ambulanten Leistungen im Bereich der Reproduktionsmedizin genehmigt. Dieser entspricht der seit dem 1. Juli 2019 geltenden Pflicht der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) zur Übernahme von Massnahmen zur Erhaltung der Fruchtbarkeit bei Personen, die sich einer die Fertilität beeinträchtigenden Therapie unterziehen, beispielsweise zur Behandlung einer Krebserkrankung. Diese Leistungen sind in der aktuellen TARMED-Struktur nicht abgebildet. Der Vertrag wurde zwischen H+ Die Spitäler der Schweiz, dem Verband der invasiv und akutmedizinisch tätigen Spezialärzte (FMCH) und santésuisse abgeschlossen.PS

Quelle: Der Bundesrat/Medienmitteilung, 16.12.2022

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