Jährlich ereignen sich in der Schweiz 9500 tabakbedingte Todesfälle. Dies ist die grösste vermeidbare Todesursache. Die Mehrheit der Raucher hat vor dem 18. Lebensjahr mit dem Tabakkonsum begonnen und Tabakwerbung hat nachweislich einen grossen Einfluss darauf.
Das Parlament hat diese Problematik im Kern anerkannt, indem es ein Verkaufsverbot von Tabakprodukten für unter 18-Jährige im neuen Tabakproduktegesetz eingeführt und diverse Formen der Werbung verboten hat. Es hat aber in dieser Alibiübung genau jene Tabakwerbung weiterhin erlaubt, die besonders viele Jugendliche erreicht: an Festivals, in (Gratis-)Zeitungen und im Internet/in den sozialen Medien.
Das Tabakproduktegesetzt schützt Kinder und Jugendliche nicht
Volk und Stände haben am 13. Februar eine klare Antwort gegeben: Kinder ohne Tabak! Im Klartext: Tabakwerbung darf Kinder und Jugendliche nicht mehr erreichen. Der Entscheid von Volk und Ständen war ein klares Votum: das neue Tabakproduktegesetz ist absolut ungenügend. Es war offensichtlich, dass entgegen der Behauptungen der Gegnerschaft die Tabakwerbung genau dort sichtbar geblieben wäre, wo sie Kinder und Jugendliche am besten erreicht. Wirtschaftliche Partikularinteressen wurden im Parlament höher gewichtet als der Schutz der Gesundheit unserer Jugend – Volk und Stände aber priorisieren den Jugendschutz.
Angesichts dieser Tatsachen ist es mehr als befremdlich, wenn die Gegner der Initiative gebetsmühlenhaft behaupten, mit diesem ungenügenden Tabakproduktegesetz seien die Anliegen der Initiative erfüllt. «Es ist ein demokratiepolitischer Skandal, dass die Gegner des Jugendschutzes den Entscheid von Volk und Ständen einfach ausblenden», sagt Hans Stöckli, Präsident von Kinder Ohne Tabak.
Initianten begrüssen die Vorlage des Bundesrates
Mit der Umsetzung von «Kinder Ohne Tabak» macht die Schweiz endlich einen wichtigen Schritt vorwärts in der Tabakprävention. Die Gesundheitsorganisationen haben sich seit Jahrzehnten für dieses Anliegen eingesetzt und die Lungenliga Schweiz anerkennt, dass der Bundesrat mit seinem Vernehmlassungsentwurf den besten Weg sucht, um Art. 118, Abs. 2, Bst. b der Bundesverfassung umzusetzen. Sie erachtet die Volksinitiative in den meisten Punkten als adäquat umgesetzt und wird sich für diese Vorlage einsetzen.
Enttäuscht ist die Lungenliga Schweiz darüber, dass in der Vernehmlassung noch nicht konkret auf eine weitere Forderung der Volksinitiative eingegangen wird: die Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (Art. 41 Abs. 1, Bst. g BV).