Die Ausgangslage hat sich insbesondere gegenüber den Pandemiejahren 2020 und 2021 deutlich verändert: Bei Personen bis 65 Jahre ohne Risikofaktoren besteht ein sehr geringes Risiko für eine schwere Erkrankung. Im Vergleich dazu haben besonders gefährdete Personen ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf. Ihnen wird darum eine Impfung im Herbst empfohlen. Sie bietet ihnen einen erhöhten Schutz vor schwerer Erkrankung.
Die aktuell zirkulierenden Varianten des Coronavirus weisen neue Mutationen auf, die es ihnen ermöglichen, die erworbene Immunität zum Teil zu umgehen. Zudem lässt der Impfschutz (oder der Schutz nach durgemachter Infektion) nach, je länger die Impfung oder Infektion zurückliegt. BAG und EKIF erwarten, dass diese beiden Faktoren, zusammen mit den vermehrten Kontakten in Innenräumen, dazu führen können, dass die Infektionszahlen im Herbst und Winter ansteigen.
Schutz vor schwerem Verlauf bei gefährdeten Personen
Das Coronavirus führt nach wie vor zu Infektionen und zu Krankheitsfällen, die gerade bei besonders gefährdeten Personen schwer verlaufen können. Die Impfung bietet ihnen somit einen guten Schutz vor schweren Verläufen, schützt jedoch nur wenig vor einer Übertragung und Infektion oder vor einer milden, symptomatischen COVID-19-Erkrankung.
Die EKIF und das BAG empfehlen den besonders gefährdeten Personen im Herbst und Winter 2023/24 eine einzelne Impfdosis gegen COVID-19. Zu dieser Gruppe gehören
- alle Personen über 65 Jahre,
- Personen ab 16 Jahren mit Vorerkrankungen oder mit Trisomie 21
- und schwangere Frauen mit Vorerkrankungen.
- Schwangeren Frauen ohne Risikofaktoren wird zu einer Impfung geraten, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt sie als medizinisch notwendig erachtet.
Allen anderen Personen wird keine Impfung gegen COVID-19 empfohlen. Bei Personen ohne Risikofaktoren erfolgt keine behördliche Empfehlung, weil die Wahrscheinlichkeit für eine schwere Erkrankung gering ist. Falls sie eine Impfung erhalten möchten, ist das gegen Bezahlung möglich.
Zeitpunkt der Impfung und angepasster Impfstoff
Eine Impfung erfolgt idealerweise zwischen Mitte Oktober und Dezember 2023. Die Kantone informieren individuell über die Verfügbarkeit der COVID-19-Impfung.
Die COVID-19-Impfung umfasst eine einzelne Impfdosis. Sie sollte frühestens sechs Monate nach der letzten COVID-19-Impfdosis oder der letzten bekannten Infektion mit dem Coronavirus verabreicht werden.
Die EKIF und das BAG empfehlen die Impfung bevorzugt mit einem an die Variante XBB.1.5 angepassten mRNA- oder Protein-Impfstoff. Aktuell gehen BAG und EKIF davon aus, dass die an XBB.1.5 angepassten Impfstoffe auch bei den aktuell zirkulierenden Varianten gut vor schweren Erkrankungen schützen.
Diese Impfstoffe befinden sich gegenwärtig im Zulassungsverfahren bei der Heilmittelbehörde Swissmedic.PS
Neues BAG-Infoportal
Im Herbst lanciert das BAG ein neues Informationsportal. Es stellt die epidemiologische Entwicklung von übertragbaren Krankheiten in der Schweiz übersichtlich dar. Zum Start weist das Portal die Zahlen der gemeldeten Grippe- und COVID-19-Infektionen sowie weiteren respiratorischen Viren aus. Das BAG erweitert das Infoportal Schritt für Schritt mit weiteren übertragbaren Krankheiten.