Bei der Lebendspende stellen Spender ein eigenes Organ für eine Transplantation zur Verfügung. Der dafür nötige operative Eingriff an einer gesunden Person zu Gunsten eines anderen Menschen (meist Angehörige) ist mit besonderen ethischen Herausforderungen verbunden. Die medizin-ethischen Richtlinien der SAMW «Lebendspende von soliden Organen» unterstützen Ärzte, Pflege- und weitere medizinische Fachpersonen bei der medizinischen und psychosozialen Abklärung der Spender und bei deren Nachbetreuung.
Öffentliche Vernehmlassung vom 1. Dezember 2022 bis 1. März 2023
Seit Inkraftsetzung der Richtlinien (2008) haben diverse Entwicklungen im Bereich der Lebendspende stattgefunden. Zudem wurden das Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (TxG) revidiert und neue internationale Empfehlungen herausgegeben. Dies machte eine Überarbeitung der Richtlinien erforderlich, wozu die Zentrale Ethikkommission (ZEK) 2019 eine breit abgestützte Subkommission unter der Leitung von Prof. Jürg Steiger, Basel, eingesetzt hat.
- Neu behandelt werden beispielsweise die ethischen und praktischen Aspekte bei der sogenannten Überkreuz-Lebendspende (Crossover-Spende), wenn z. B. bei Ehepaaren eine direkte Spende aufgrund einer Inkompatibilität nicht in Frage kommt.
- Ausserdem wurden die Empfehlungen zur Evaluation von Spendern aus anderen Kulturkreisen oder mit Wohnsitz im Ausland angepasst und die aktuellen Resolutionen des Europarats berücksichtigt.
Öffentliche Vernehmlassung
Der Richtlinienentwurf steht vom 1. Dezember 2022 bis zum 1. März 2023 in der öffentlichen Vernehmlassung. Alle interessierten Organisationen und Personen sind zur Stellungnahme eingeladen. Zusätzlich zu Ihren allgemeinen Rückmeldungen zum Textentwurf bittet die SAMW um Antworten zu konkreten Fragen. Diese sind im Formular für Vernehmlassungsantworten enthalten.
Bitte senden Sie das elektronisch ausgefüllte Formular bis spätestens Mittwoch, 1. März 2023, an: ethics@samw.ch.
Ausblick: Teilrevision des Transplantationsgesetzes
Der vorliegende Richtlinienentwurf orientiert sich am aktuell gültigen rechtlichen Rahmen. Das TxG ist jedoch im Wandel. Sobald die finale revidierte Fassung des TxG in Kraft tritt, werden allfällig notwendige Anpassungen der Richtlinien an die Hand genommen. Sofern es sich nicht um substantielle Änderungen handelt, wird keine erneute öffentliche Vernehmlassung durchgeführt.PS