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S3-Leitlinie zu Speiseröhrenkrebs aktualisiert

Das Leitlinienprogramm Onkologie hat die S3-Leitlinie zu Plattenepithelkarzinomen und Adenokarzinomen des Ösophagus aktualisiert. Gegenüber der S3-Leitlinie von 2022 ergeben sich Änderungen in der operativen Therapie, in der Nachsorge und besonders in der systemischen Therapie.

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Beim Ösophaguskarzinom werden zwei Gruppen unterschieden:
  • Das Plattenepithelkarzinom tritt in der Speiseröhre meist in Höhe des Hals- und Brustbereichs auf.
  • Adenokarzinome entstehen in der Regel im unteren Speiseröhrenabschnitt, der in den Magen mündet.
Der Tumor versursacht im frühen Stadium kaum Beschwerden, deshalb wird er meist erst in einem fortgeschritteneren Stadium diagnostiziert.
Das mittlere Erkrankungsalter bei Frauen beträgt 71 Jahre, bei Männern 67 Jahre. Das Ösophaguskarzinom zählt zu den Krebserkrankungen mit schlechter Prognose. Die relative 5-Jahres Überlebensrate liegt bei 22 bis 24 Prozent.

Die Diagnostik und Therapie des Speiseröhrenkrebses sind sehr komplex. Die Speiseröhre befindet sich nahe am Bronchialsystem und an der Lunge. Dies erfordert hohe technische Anforderungen beim operativen Eingriff. In der aktualisierten Leitlinie wurde deshalb präzisiert, dass Ösophagus-Operationen von in dieser Operation erfahrenen Chirurgen durchgeführt werden sollten.

Neue Empfehlungen für die palliative Therapie «Das Ziel der systemischen Palliativtherapie ist neben der Verlängerung des Überlebens auch der Erhalt der Lebensqualität. Kürzlich abgeschlossene klinische Phase-III-Studien zeigen den Stellenwert von Immuntherapien in der Systemtherapie von nicht kurativ behandelbarem Speiseröhrenkrebs, sowohl beim Plattenepithelkarzinom als auch beim Adenokarzinom. Konkret zeigen platinbasierte Chemotherapien in Kombination mit einem Checkpoint-Inhibitor einen signifikanten Überlebensvorteil», so Professor Dr. Matthias Ebert von der Universitätsmedizin Mannheim. Er ist zusammen mit Professor Dr. Rainer Porschen vom Kreiskrankenhaus Osterholz Koordinator der S3-Leitlinie.

Zur Erstlinientherapie des fortgeschrittenen, nicht kurativ behandelbaren Adenokarzinoms wurde deshalb eine neue evidenzbasierte Empfehlung aufgenommen.
  • Bei negativem HER2-Status (human epidermal growth factor receptor 2) und Nachweis von PD-L1 (programmed cell death ligand 1) soll nun eine platinbasierte Chemotherapie in Kombination mit einem Checkpoint-Inhibitor durchgeführt werden.
  • Analog dazu wird für Patienten mit einem metastasierten oder lokal fortgeschrittenen, nicht kurativ behandelbaren Plattenepithelkarzinom und Nachweis von PD-L1 eine platinbasierte Chemotherapie in Kombination mit einem Checkpoint-Inhibitor empfohlen.
  • Bei einem PD-L1 TPS ≥ 1 Prozent kann alternativ die Kombination zweier Checkpoint-Inhibitoren als alleinige Immuntherapie eingesetzt werden.
«Es hat sich gezeigt, dass Immun-Checkpoint-Inhibitoren besonders bei Tumoren mit hochfrequenter Mikrosatelliten-Instabilität (MSI-high) oder mit einer Mismatch-Reparatur-Defizienz (dMMR) hochwirksam sind», führt Ebert weiter aus. «Wir empfehlen deshalb die Bestimmung dieser Parameter bei Patienten, die unter einer Tumorprogression während einer Erstlinientherapie leiden oder wenn danach ein Rezidiv auftritt. Diesen Betroffenen sollte nach dem Versagen einer Erstlinientherapie eine Therapie mit einem Checkpoint-Inhibitor angeboten werden, sofern zuvor keine Immuntherapie eingesetzt wurde.»PS

Die Leitlinie entstand unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) und unter Mitwirkung von 25 Fachgesellschaften und Organisationen.

Zur S3-Leitlinie Ösophaguskarzinom

Quelle: Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Pressemitteilung vom 18.12.2023

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