Zunehmend ist die Familie nicht mehr mit dem Praxisbetrieb vertraut, da der Ehe- oder Lebenspartner in einem anderen Arbeitsbereich tätig ist. Daher besteht gerade in Einzelpraxen und kleineren Gruppenpraxen ein erhebliches «Klumpenrisiko» im Hinblick auf den Ausfall des Arztes. Wenn ein Arzt durch Tod oder Unzurechnungsfähigkeit nicht mehr ansprechbar ist, stellen sich viele Fragen, die spezifisches Branchenwissen erfordern. Beispiele hierfür sind:
- Zeitnahe Besetzung der Praxis durch einen Stellvertreter
- Unterstützung der Angestellten und der Familie in rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Regelung des Umgangs mit den Patientenakten und anderen wichtigen Dokumenten
Darüber hinaus geht es um die Reduzierung finanzieller Risiken und das Wohl der Patienten. Wir empfehlen jedem Praxisinhaber, das Thema Risikoanalyse in regelmässigen Abständen aufzugreifen. Insbesondere im Falle des Ausfalls des Arztes gibt es interessante Produkte zur vorbeugenden Absicherung.
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