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Ambulant vor stationär: Verlagerungstrend bestätigt

Die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich findet statt. Zu diesem Schluss kommt eine Evaluation, die das Institut des Hautes études en administration publique (IDHEAP) im Auftrag des BAG durchgeführt hat. Die Kosten bei den Versicherern sind stabil, während sie für die Kantone sinken. Die Autoren der Evaluation empfehlen Bund und Kantonen, die Liste der ambulanten Eingriffe anzugleichen. Die Leistungserbringer sollen der Verlagerung von stationär zu ambulant Rechnung tragen, indem sie ihre Infrastruktur und die Prozesse anpassen.

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Seit Januar 2019 werden bei sechs Gruppen von Eingriffen die Kosten nur noch bei ambulanter Durchführung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. Begründete Fälle sind von dieser Regelung ausgenommen. Das EDI geht davon aus, dass eine ambulante Operation in medizinisch indizierten Fällen patientengerechter ist und weniger Ressourcen beansprucht. Mehrere Kantone hatten bereits zuvor eigene Listen eingeführt. Diese gehen teilweise über die sechs Gruppen der Eingriffe hinaus, die auf Bundesebene beschlossen wurden.

Mehr ambulante Eingriffe
Die Evaluation bestätigt die Ergebnisse aus dem vorangegangenen zweijährigen Monitoring: Eine Verlagerung zu ambulanter Leistungserbringung findet statt. Die Regelung ambulant vor stationär ist für die Krankenversicherer kostenneutral, weil für eine ambulante Durchführung meist deutlich weniger als die Hälfte der Kosten als für eine stationäre Durchführung anfallen. Bei den Kantonen führt die Regelung zu leicht sinkenden Kosten. Bei ambulanter Durchführung ist auch der Aufwand der Leistungserbringer insgesamt tiefer als bei stationärer Durchführung.

Allerdings sind die Tarife von ambulanten Eingriffen nur dann kostendeckend, wenn die Leistungserbringer Infrastruktur und Prozesse entsprechend anpassen. Hinweise auf vermehrte Komplikationen bei ambulant durchgeführten Eingriffen wurden keine gefunden. Hingegen wurden in der Kommunikation zwischen den Krankenversicherern und Leistungserbringern sowie den Kantonen Reibungsverluste festgestellt. Auch die unterschiedlichen Listen mit Eingriffen von Bund und Kantonen erhöhen den administrativen Aufwand und führen zu Effizienzverlusten.

Bund und Kantone sollen Eingriffe angleichen
Die Autoren der Evaluation empfehlen, dass Bund und Kantone ihre Listen mit ambulanten Eingriffen zusammenführen und nur noch eine gemeinsame Liste führen. Damit soll der administrative Aufwand für die Leistungserbringer und die Krankenversicherer reduziert werden. Die Leistungserbringer werden aufgefordert, ihre Strukturen und Prozesse anzupassen, um eine effiziente ambulante Leistungserbringung und die Patientensicherheit zu gewährleisten. Der Bund soll zudem die die betroffenen Akteure darin unterstützen, ihre Kommunikationsprozesse zu verbessern, damit die Regelung ambulant vor stationär effizienter umgesetzt werden kann. Das bereits seit zwei Jahren laufende Monitoring soll weitergeführt werden, da eine Dauer von zwei Jahren aufgrund der durch die Pandemie bedingten Verzerrungen zu kurz wäre.

Erwartungen bestätigt
Die Resultate der Evaluation entsprechen grundsätzlich den Erwartungen des BAG. Das BAG erachtet die Regelung ambulant vor stationär als wirksam und geeignet, eine angemessene ambulante Versorgung der Schweizer Bevölkerung zu fördern. Das BAG wird den Umfang der Erweiterung der Liste mit ambulant durchzuführenden Eingriffen sowie die Fortsetzung des Monitorings prüfen.PS

Weiterführende Informationen
  • Evaluationsberichte Kranken- und Unfallversicherung
  • Ambulant vor Stationär

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