Das neue Lasergesetz: Wer darf ab 1. Juni 2019 was lasern?
Das NISSG oder das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nicht ionisierende Strahlung und Schall sowie die dazugehörige Verordnung traten am 1. Juni 2019 in Kraft. Eine Reihe von Behandlungen dürfen neu nur noch von Ärzten oder unter direkter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden
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