Home/Schweizer Zeitschrift für Gynäkologie 02/2021/Eizellspende und Leihmutterschaft

Eizellspende und Leihmutterschaft

Analog zur Eizellspende ist die Leihmutterschaft (diese in deutlich niedrigerer Anzahl) in einigen europäischen und osteuropäischen Ländern erlaubt. In Deutschland und in der Schweiz ist sie verboten. Das hat einen «Fortpflanzungsmedizintourismus» in Länder mit einer liberalen Gesetzgebung zur Folge. Orientierende Kenntnisse zu den Abläufen, der Organisation und den Risiken von Eizellspende und Leihmutterschaft sind aber unverzichtbar, damit eine adäquate medizinische Versorgung der Mutter und des Kindes gewährleistet werden kann.

Isotta Magaton, Michael von Wolff29.4.2021
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