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Bundesrat genehmigt Qualitätsvertrag zwischen H+, santésuisse und curafutura

Am 22. Mai 2024 hat der Bundesrat den Qualitätsvertrag zwischen dem Spitalverband H+ Die Spitäler der Schweiz und den Verbänden santésuisse und curafutura genehmigt. Es ist der erste Qualitätsvertrag gemäss revidiertem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG). Alle Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer sind verpflichtet, Qualitätsverträge untereinander abzuschliessen. Darin werden einheitliche und verbindliche Regeln zur Qualitätsentwicklung festgelegt.

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Am 1. April 2021 trat die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in Kraft. Das revidierte Gesetz enthält neue Instrumente, um die Qualitätsentwicklung in der Krankenversicherung weiter voranzutreiben. Eines davon sind die Qualitätsverträge, gesamtschweizerisch geltende Verträge über die Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und der Versicherer. Im Rahmen seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 hat der Bundesrat den ersten Qualitätsvertrag genehmigt. Der Qualitätsvertrag wurde zwischen dem Verband H+ Die Spitäler der Schweiz und den Versichererverbänden curafutura und santésuisse auf eine befristete Dauer von drei Jahren abgeschlossen und mit Auflagen zur Weiterentwicklung verabschiedet. Qualitätsverträge regeln unter anderem die konkreten Qualitätsmassnahmen, die Qualitätsmessungen und die Sanktionen bei Verletzung des Qualitätsvertrags. Im Falle von H+ Die Spitäler der Schweiz, curafutura und santésuisse legt der Qualitätsvertrag beispielsweise die konkrete Ausgestaltung der Anforderungen an ein geeignetes Qualitätsmanagementsystem (QMS) der Spitäler verbindlich fest. Ein gutes Qualitätsmanagement fördert die Transparenz und Effizienz in den Arbeitsabläufen und kann so mithelfen, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und die Wirksamkeit der Behandlung zu erhöhen. Verträge für alle Leistungserbringer Alle Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, Qualitätsverträge untereinander abzuschliessen. Der Bundesrat genehmigt die Qualitätsverträge, und die Leistungserbringer müssen sich an die vertraglich festgelegten Regeln halten. Können sich die Verbände nicht auf einen Qualitätsvertrag einigen, legt der Bundesrat die Regeln fest. Mit Qualitätsverträgen sollen einheitliche und verbindliche Qualitätsmassnahmen zur Qualitätsverbesserung festgelegt werden. Sie orientieren sich an den Vierjahreszielen zur Qualitätsentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP), die der Bundesrat festlegt.PS

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