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Bundesrat genehmigt Tarifvertrag zur stationären Psychiatrie

An seiner Sitzung vom 22. Mai 2024 hat der Bundesrat einen Vertrag zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes in der Psychiatrie genehmigt.

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Die Tarifpartner santésuisse, curafutura und H+ Die Spitäler der Schweiz haben dem Bundesrat einen Vertrag zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes in der Psychiatrie zur Genehmigung vorgelegt. Dabei handelt es sich um einen Zusatz zum Tarifvertrag TARPSY, der am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Dieser Zusatz regelt die Grundlagen und Bedingungen für die separate Verrechnung von medizinischen Leistungen, wie Dialysen oder Laboranalysen, und von Medikamenten. Diese können so ausserhalb der Tarifstruktur TARPSY verrechnet und über die Tarifsysteme des Bereichs vergütet werden, in dem die Leistungen erbracht werden. Damit ist gewährleistet, dass nur Leistungen im direkten Zusammenhang mit der stationären Psychiatrie über die Tarifstruktur TARPSY vergütet werden. Mit dem Zusatzvertrag lassen sich auch allfällige doppelte Verrechnungen sowie Verzerrungen bei der Tarifberechnung vermeiden.PS

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  • Stationäre Tarifstrukturen

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