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COVID-19: Impfung nur noch für bestimmte Personen mit Risikofaktoren empfohlen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) haben die Impfempfehlungen für Frühling und Sommer 2023 formuliert. Aufgrund der Erfahrungen in den letzten drei Jahren und aufgrund der Epidemiologie anderer respiratorischer Viren gehen BAG und EKIF davon aus, dass das Coronavirus saisonal bedingt weniger zirkulieren wird. Ab Anfang April 2023 wird eine COVID-19-Impfung lediglich bestimmten Personen mit Risikofaktoren empfohlen.

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Sowohl das individuelle Infektionsrisiko als auch die Belastung des Gesundheitssystems werden im Frühling und Sommer 2023 als gering eingeschätzt. Die derzeit zirkulierenden Omikron-Subvarianten lösen im Vergleich zu früheren Virusvarianten eher milde Infektionen aus. Für Personen ohne Risikofaktoren besteht kaum noch ein Risiko, schwer zu erkranken. BAG und EKIF sprechen deshalb für diese Personen im Frühling und Sommer 2023 keine Impfempfehlung aus.

Für besonders gefährdete Personen ist eine COVID-19-Impfung lediglich dann empfohlen, wenn der behandelnde Arzt diese im Individualfall als medizinisch notwendig erachten und wenn dadurch ein vorübergehend erhöhter Schutz vor schwerer Erkrankung zu erwarten ist. Die letzte Impfung oder die letzte bekannte Infektion müssen mindestens sechs Monate zurückliegen.

Weiterhin empfohlen bleibt die COVID-19-Impfung für schwer immundefiziente Personen.

Die Wirkung der Impfung auf die Übertragung der derzeit zirkulierenden Viren wird als minimal eingeschätzt. Die Impfstrategie des BAG und der EKIF hat weiterhin zum Ziel, schwere Erkrankungen zu vermindern und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Sollte es wider Erwarten zu einer Ausbruchswelle kommen, würden die Impfempfehlungen angepasst werden.

Impfungen für Reisen
Jedes Land legt die Bestimmungen zur Einreise, wie etwa eine Covid-19-Impfung innerhalb eines bestimmten Zeitraums, selbst fest. Es ist Aufgabe der Reisenden, sich über die Bestimmungen zu informieren und sich – falls notwendig – impfen zu lassen. Die Kosten für Reiseimpfungen gehen zu Lasten der geimpften Person.PS

Quelle: Der Bundesrat/Medienmitteilung, 09.03.2023

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