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EDI vereinfacht Zugang zu Arzneimitteln

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) möchte die Vergütung von in den Apotheken hergestellten Arzneimitteln erleichtern, um Engpässe zu bekämpfen. Es hat deshalb eine dringliche Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) beschlossen. Das EDI hat auch entschieden, die Vergütung der Teilmengenabgabe von knappen Arzneimitteln zu regeln. Diese Änderungen sollen die Arzneimittelversorgung in einer Mangellage verbessern und eine angemessene Patientenbehandlung gewährleisten. Die Änderungen treten am 1. Mai 2023 in Kraft.

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Die Arzneimittelversorgung gestaltet sich derzeit im In- und Ausland schwierig. Der Bund hat verschiedene Massnahmen getroffen, um den Zugang zu bestimmten lebenswichtigen Medikamenten, wie Antibiotika und Schmerzmitteln, zu verbessern.

Die Änderungen der KLV und der ALT ergänzen die bereits umgesetzten Massnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit bei Arzneimitteln. Entsteht ein Engpass bei einem in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführten Arzneimittel, können die Apotheken aus einem Arzneimittel der SL oder dessen Wirkstoff hergestellte Magistralrezepturen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) verrechnen. Diese Option ist auch vorgesehen, wenn eine andere galenische Form oder Dosierung eines Arzneimittels der SL nötig ist, beispielsweise bei der Herstellung eines Kindersirups anstelle von Tabletten.

Das EDI hat auch beschlossen, in der ALT die Modalitäten zur Vergütung der Teilmengenabgabe von Arzneimitteln gemäss der Wirkstoffliste des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) zu regeln. Das BWL aktualisiert diese Liste monatlich je nach festgestellter Mangellage.
Mit diesen Änderungen lässt sich der Zusatzaufwand der Apotheken zur Gewährleistung des Zugangs zu Arzneimitteln besser berücksichtigen. Die Massnahmen sind klar definiert und haben begrenzte Auswirkungen auf die Kosten der OKP.PS

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