Die Tarifpartner haben gemeinsam vereinbart, dass die beiden Tarifprojekte ambulante Pauschalen und TARDOC bis zur Einreichung zur Genehmigung an den Bundesrat jeweils in den bisherigen Entwicklungsgesellschaften, ats-tms AG (Einzelleistungstarif TARDOC) und solutions tarifaires suisse SA (sts SA; ambulante Pauschalen), weiterentwickelt und mit gegenseitigem Einsichtsrecht bis Mitte 2023 finalisiert werden. Ende 2022 hat die sts SA die Tarifversion 0.3 auf ihrer
Webseite veröffentlicht und im Februar 2023 eine Vernehmlassung dazu eröffnet. Die FMH hat ihre Stellungnahme fristgerecht bei der sts SA eingegeben.
Tarifversion zu wenig ausgereift
Die FMH hat die Vernehmlassung zu der neuen Tarifversion der sts SA priorisiert behandelt, um die Anliegen der Ärzteschaft einfliessen zu lassen. Gemeinsam mit den medizinischen Fachgesellschaften hat sie die publizierten ambulanten Pauschalen eingehend geprüft. Der Fokus der Plausibilisierung richtete sich insbesondere auf die medizinische Korrektheit, Abgrenzung und Homogenität der ambulanten Pauschalen. Die FMH hält fest, dass die Tarifversion 0.3 im vorliegenden Umfang noch zu wenig ausgereift ist. Gleichzeitig anerkennt sie die grossen Fortschritte, die gemacht wurden, sowie die Wichtigkeit einer teilweisen und sachgerechten Pauschalierung von ambulanten ärztlichen Leistungen.
Einführung in konzentrierter Form
Obwohl die FMH die Tarifversion 0.3 als zu wenig weit entwickelt einschätzt, hält sie eine gleichzeitige Einführung von ambulanten Pauschalen gemeinsam mit TARDOC für möglich und sinnvoll. Die FMH schlägt vor, die ambulanten Pauschalen vorerst auf die 19-er Eingriffsliste (AVOS – Ambulant vor Stationär) des Bundes zu konzentrieren. Damit lassen sich über 70 ambulante Pauschalen aus dem Pauschalensystem 0.3 ableiten.
Gezielter Einsatz von Pauschalen
Aus Sicht der Ärzteschaft können Pauschalen dort eingesetzt werden, wo ein Leistungspaket schweizweit standardisierbar ist beziehungsweise gleichbleibend erbracht wird sowie sinnvoll und klar abgegrenzt werden kann und wo der Zeitbedarf für die Leistungserbringung homogen ist. Zudem sollten die Leistungen häufig erbracht werden, damit für die Kalkulation genügend Daten verfügbar sind. Dies ist beispielsweise im Operationsbereich und bei klar definierten und abgrenzbaren Eingriffen und Prozeduren der Fall.
Wie geht es weiter?
Vorgesehen ist, dass sowohl TARDOC als auch die ambulanten Pauschalen mit separaten Genehmigungsgesuchen im zweiten Semester 2023 durch alle Tarifpartner gemeinsam beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht werden. Die Tarifpartner gehen davon aus, dass eine Einführung per Anfang 2025 erfolgen wird.PS
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