Die Zahl der Homöopathie-Konsultationen bei komplementärmedizinisch weitergebildeten Ärzten hat sich innerhalb von acht Jahren mehr als halbiert. Dies zeigt eine exklusive Auswertung mit Daten des Krankenversicherers Helsana, wie die «Sonntagszeitung» berichtet. Die Grössenordnung der Entwicklung dürfte sich auf die gesamte Schweiz übertragen lassen.
Auch die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), inklusive Akkupunktur, verzeichnete im gleichen Zeitraum einen Rückgang der Konsultationen um rund 15 Prozent. Phytotherapie und Anthroposophie zeigen zwar einen Aufwärtstrend, sind aber zahlenmässig insgesamt eher eine Nische.
Skepsis hat zugenommen
Der Rückgang der Konsultationen könnte sowohl auf ein sinkendes Angebot als auch auf eine mangelnde Nachfrage zurückzuführen sein, heisst es. Eine gegenseitige Beeinflussung sei wahrscheinlich. Zudem habe die Skepsis gegenüber der Komplementärmedizin in der Ärzteschaft zugenommen, und auch in der Bevölkerung und in den Medien werde die Homöopathie weniger leidenschaftlich diskutiert als früher.
Die Umfrage zeigt weiter, dass selbst Ärzte ohne entsprechende Weiterbildung in Komplementärmedizin nur selten auf alternative Methoden zurückgreifen. Hingegen könnten Naturheilpraktiker eine wichtigere Rolle spielen, da sie von den Patienten vermehrt aufgesucht werden. Insbesondere bei der Akupunktur und der TCM hat sich die Zahl innerhalb von 15 Jahren fast verdoppelt. Die Zunahme bei der Homöopathie ist im Vergleich dazu bescheiden.
Verschiebung hin zu den Heilpraktikern
Wie häufig nicht ärztliche Therapeuten tatsächlich behandeln, sei unklar, da diese Informationen nicht verfügbar seien, heisst es. Die vorliegenden Zahlen des erfahrungsmedizinischen Registers (EMR) lassen jedoch vermuten, dass sie die gesamtschweizerische Entwicklung widerspiegeln.
Im Jahr 2009 befürwortete eine Mehrheit von zwei Dritteln eine verbesserte Positionierung der Komplementärmedizin im Gesundheitswesen. Ab 2012 begann die Erstattung entsprechender Leistungen durch die Grundversicherung – zunächst vorläufig, seit 2017 endgültig. Diese Erstattung setzt voraus, dass die Abrechnung von Ärzten mit einer Weiterbildung in Komplementärmedizin durchgeführt wird.PS