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Nein zur Zweiklassenmedizin

Die Kostenbremse-Initiative verlangt einen Kostendeckel für grundversi- cherte Leistungen. Dadurch wird der Versicherungsschutz ausgehöhlt. Die Gesundheitsversorgung wird rationiert. Nur wer es sich leisten kann, wird in Zukunft jederzeit gut versorgt. Mit der Kostenbremse wird die Zweiklassenmedizin zur Tatsache. Dage- gen wehren sich verschiedene Organisationen aus dem Gesundheitswesen gemein- sam.

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Mit der Kostenbremse ist der rechtzeitige Zugang zur Gesundheitsversorgung für grundversicherte Patientinnen Patienten nicht mehr garantiert. Kosten für Behandlungen werden trotz Versicherungsanspruch nicht mehr übernommen. Es kommt zu langen Wartezeiten. Dagegen wehren sich verschiedene Organisationen aus allen Bereichen der Gesundheitsversorgung gemeinsam mit einer nationalen Kampagne gegen die Kostenbremse-Initiative.

Bis heute gehören dem Komitee folgende Organisationen an:
  • Schweizerischer Verband der Berufsorganisationen im Gesundheitswesen (svbg)
  • Spitex Schweiz
  • Haus- und Kinderärzte Schweiz (mfe)
  • Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK)
  • Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH)
  • Schweizer Physiotherapie Verband (Physioswiss)
  • Foederatio Medicorum Chirurgicorum Helvetica (FMCH)
  • Schweizer Dachverband der Ärztenetze (medswissnet)
  • Die Spitäler der Schweiz (H+)
  • Schweizerischer Apothekerverband (pharmaSuisse)
  • Schweizerisches Konsumentenforum (kf)
Initiative verschweigt die Massnahmen
Die Kostenbremse-Initiative will die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung beschränken. Die Steigerung der durchschnittlichen Kosten je versicherte Person und Jahr dürfen in der Grundversicherung nicht mehr als ein Fünftel über der Entwicklung der Nominallöhne liegen. Die Initiative sagt jedoch nicht, wie dies erreicht werden soll. Der Mechanismus entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Katastrophe für die Gesundheitsversorgung der Schweiz. Der Versicherungsschutz wird über die Jahre massiv untergraben. Willkürliche Beschränkungen wären die Folge. Der Bundesrat warnt explizit vor Rationierung. Wer nicht privat bezahlen kann, muss warten. Diese Zweiklassenmedizin trifft kranke Menschen, die auf eine solidarisch finanzierte Gesundheitsversorgung angewiesen sind.

Starrer Konjunktur-Mechanismus
Die Koppelung der Gesundheitsausgaben an die Konjunktur ist geradezu absurd. Wäre die Kostenbremse im Jahr 2000 eingeführt worden, wäre heute über ein Drittel der Leistungen der Grundversicherung ohne Versicherungsdeckung. Eine Rezession könnte dazu führen, dass Leistungen im Gesundheitswesen zurückgefahren werden müssen. Dabei weiss man, dass insbesondere in wirtschaftlich schlechten Zeiten die Gesundheitsversorgung überproportional viel leisten muss. Es kann nicht im Sinne der Schweizer Bevölkerung sein, dass die Versicherungen die medizinische Versorgung nicht mehr bezahlen, wenn diese wegen er- höhter Nachfrage am dringendsten gebraucht wird.

Gesundheitskosten sind Personal- und damit auch Lohnkosten
Das Gesundheitswesen steht schon lange im Kostenfokus. Darunter leidet das Personal am meisten. Die Kostenbremse erhöht den schädlichen Kostendruck zusätzlich und widerspricht der Pflegeinitiative, die vom Volk deutlich angenommen wurde. Der Sparzwang verstärkt den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen und führt zu gefährlichen Versorgungsengpässen.PS

Quelle: FMH, Medienmitteilung vom 06.03.2024

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