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Neue Chance fürs digitale Impfbüchlein

Das digitale Impfbüchlein soll noch in diesem Jahr schweizweit eingeführt werden. Der Kanton Bern geht derzeit eigene Wege.

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Das Impfbüchlein soll noch in diesem Jahr für die gesamte Schweiz digital werden. Bundesrat Alain Berset hatte bereits im vergangenen September versprochen, bis Ende Jahr 2022 die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit ein elektronischer Impfausweis ins elektronische Patientendossier (EPD) integriert werden kann.

Impfdaten als Teil des EPD
Diese technischen Grundlagen sind nun da, um die Impfdaten als Teil des Elektronischen Patientendossiers (EPD) digital abzulegen und zu verwalten; eHealthSuisse stellt dazu das notwendige Modul den Stammesgemeinschaften zur Verfügung. Bis Ende Jahr bleibt den Anbieterinnen Zeit, den elektronischen Impfausweis einzubauen. Implementiert sei der elektronische Impfausweis bislang allerdings noch nicht worden, wie eHealthSuisse schreibt.

Rettungsversuch der Daten von «MeineImpfungen»
Gleichzeitig läuft der Rettungsversuch von über fünf Millionen Impfdaten all jener, die das Projekt «MeineImpfungen» genutzt hatten. Die Plattform, die ursprünglich als schweizerischer elektronischen Impfausweis dienen sollte, musste nach schweren Sicherheitslücken vom Netz genommen worden. Bis im Herbst sollen die Impfdaten gerettet sein und sich dann digital übertragen lassen – etwa in ein elektronisches Patientendossier.

Kanton Bern geht eigene Wege
Auch der Kanton Bern möchte seinen Impfdatenschatz bewahren. Gemäss der kantonalen Gesundheitsdirektion (GSI) sind rund 900 000 Berner auf VacMe registriert, das während der Pandemie für Covid-Impftermine genutzt wurde. Der Kanton möchte VacMe nun zu einem elektronischen Impfbüchlein weiterentwickeln und damit eigene Wege gehen. Bereits heute können Affenpocken,- und Zeckenimpfungen über diese Plattform abgewickelt werden. Bezweifelt wird allerdings, ob die kantonale Lösung zum schweizweiten elektronischen Patientendossier passen würde. Gemäss Angaben des Kantons Bern müsste dies zwar möglich sein, – allerdings lediglich als PDF-Datei.

Kompatibel mit EPD
Und das brächte wohl kaum einen digitalen Nutzen, ist eine PDF-Ablage doch kein elektronisches Impfbüchlein. Erst mit den entsprechenden technischen Grundlagen des schweizweiten Projekts gelänge das Abgleichen mit neuen Impfdaten, samt Übersicht, welche Impfung gemacht und welche erneuert werden müssten. Die Konferenz der Gesundheitsdirektoren «GDK» betont deshalb, dass die elektronischen Systeme mit dem Impfmodul im Elektronischen Patientendossier kompatibel sein müssen und dasselbe Austauschformat verwendet werden muss.PS

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