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imageDurch die Organspende etwas Gutes zu tun. Diesen Wunsch haben auch suizidwillige Personen. Symbolbild: Kelly Sikkema | Unsplash.

Organspende nach Suizidhilfe: SAMW fordert breite Debatte

Eine Stellungnahme der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften wirft ethische, rechtliche und organisatorische Fragen zum Thema Organtransplantationen nach assistiertem Suizid auf.

Sarah Bourdely7.7.20253"
Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) hat eine wegweisende Stellungnahme zur Organspende nach assistiertem Suizid veröffentlicht.

Der medizinethisch und rechtlich sensible Bereich wirft laut Zentraler Ethikkommission (ZEK) zahlreiche neue Fragen auf – insbesondere zur Autonomie der Patientinnen und Patienten und zum Selbstverständnis des medizinischen Personals.
Organspende nach Suizid ist technisch möglich
Einige Spitäler erhalten zunehmend Anfragen von Personen, die ihre Organe nach einem assistierten Suizid spenden möchten. Medizinisch handelt es sich dabei um eine Organspende nach Kreislaufstillstand («Donation after Circulatory Death», DCD).

Voraussetzung ist, dass sich die suizidwillige Person das Sterbemittel Natrium-Pentobarbital selbst verabreicht und der Tod im Spital unter klar definierten Bedingungen festgestellt wird. Dies erfordert die Präsenz von Fachpersonal sowie eine vorgängige Absprache mit der Staatsanwaltschaft.
Warnung vor Interessenskonflikten
Die ZEK betont, dass eine Organspende nach Suizidhilfe grundsätzlich eine besonders klare Form autonomer Entscheidung darstellen kann – im Gegensatz zu mutmasslichem Patientenwillen in anderen postmortalen Situationen.

Gleichzeitig warnt sie vor möglichen Interessenskonflikten: Die Aussicht, mit dem eigenen Tod noch Gutes zu bewirken, könnte bei vulnerablen Personen den Wunsch nach einem Suizid verstärken – etwa bei schwer Kranken, psychisch Erkrankten, Jugendlichen oder Gefängnisinsassen.
Allein die Information über die Möglichkeit, den Suizid mit einer Organspende zu kombinieren, kann die Autonomie der Suizidentscheidung untergraben.
Mit der Praxis einer Organspende nach Suizid würde sich auch das Berufsbild von Ärztinnen und Ärzten und Pflegenden verändern. Die ZEK stellt klar: Suizidhilfe bleibt keine genuin medizinische Aufgabe. Die Durchführung darf nicht zur Pflicht werden – auch nicht indirekt durch den entstehenden gesellschaftlichen oder organisatorischen Druck.
Gesellschaftliche Fragen dringend zu klären
Die Stellungnahme schliesst mit einem Aufruf zum Dialog: Die Verbindung von Suizidhilfe und Organspende könne das Vertrauen in Spitäler und Gesundheitsberufe verändern. Auch müsse diskutiert werden, wie sich eine Praxis auswirkt, die höchstpersönliche Entscheidungen mit Nützlichkeitserwägungen verknüpft.
Fazit der ZEK: Eine Umsetzung der Organspende nach Suizidhilfe in der Schweiz erscheint denkbar – aber nur nach gründlicher rechtlicher, organisatorischer und gesellschaftlicher Klärung.
  • stellungnahme_zek_samw_organspende_nach_suizidhilfe.pdf

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