Irreführende Aufmachung und erfundene Siegel
Viele Produkte tragen Bezeichnungen wie «GLP-1» oder «GLP-1-Formula». Sie werden als Nahrungsergänzungsmittel, Kapseln oder Tropfen verkauft und schmücken sich mit Logos von Swissmedic (Schweiz), FDA (USA) oder BfArM (Deutschland) sowie erfundenen Qualitätssiegeln.
Diese Darstellungen seien irreführend und betrügerisch, da keines dieser Produkte von den genannten Behörden geprüft wurde oder zugelassen ist, wie Swissmedic mitteilt. Es bestehen keine Hinweise auf eine medizinische Wirksamkeit, insbesondere nicht auf eine Gewichtsabnahme. Konsumentinnen und Konsumenten werden gezielt getäuscht.
Nicht deklarierte Wirkstoffe
Ein weiteres Problem: Präparate, die als «rein natürlich» deklariert sind, enthalten oft in Wahrheit pharmakologisch aktive Substanzen. So wies das Swissmedic-Labor in einem beschlagnahmten Präparat aus Hongkong («Slimming King») den verschreibungspflichtigen Wirkstoff Semaglutid nach – in wirksamer Dosierung, aber ohne Deklaration.
Darüber hinaus tauchen auf dem Schwarzmarkt Substanzen auf, die sich noch in klinischer Entwicklung befinden – etwa das «Retatrutid Injektionskit». Für solche Wirkstoffe gibt es weder eine Zulassung noch belastbare Daten zu Sicherheit oder Wirksamkeit.
Immer wieder würden auch handelsübliche Insulin-Pens mit gefälschten Etiketten versehen und als GLP-1-Mittel angeboten. Swissmedic erinnert daran, dass die Injektion von Insulin bei gesunden Personen akute, lebensbedrohliche Unterzuckerungen auslösen kann. Auch in der Schweiz sei es deshalb bereits zu medizinischen Notfällen gekommen.
Klare Warnung
GLP-1-Rezeptoragonisten wie Semaglutid sind verschreibungspflichtig und dürfen nur unter ärztlicher Aufsicht eingesetzt werden. Wer Produkte aus zweifelhaften Quellen bestellt oder Empfehlungen von Influencern folgt, setzt sich erheblichen Risiken aus.
Swissmedic ruft deshalb eindringlich dazu auf, keine Arzneimittel oder Medizinprodukte aus unbekannten Internetquellen oder über soziale Netzwerke zu beziehen.