Warnung vor «Frühpensionierungs-Illusionen»
Die «Neue Zürcher Zeitung» warnt am 15. Mai 2023 wie folgt vor «Frühpensionierungs-Illusionen»: Viele Arbeitnehmer träumen davon, vorzeitig in Rente zu gehen. Manche müssen auch befürchten, dass ihr Arbeitgeber sie vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters ‘zwangspensionieren’ könnte. In beiden Fällen droht die Gefahr, den Lebensstandard im Alter nicht halten zu können.
Denn aufgrund der hohen durchschnittlichen Lebenserwartung in der Schweiz muss man einen mehrere Jahrzehnte langen Lebensabschnitt finanzieren. Wenn dann wegen einer Frühpensionierung noch das Erwerbseinkommen vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters wegfällt, bildet sich eine Einkommenslücke, die zusätzlich finanziert werden muss. Und neuerdings sind Frühpensionierungen noch schwieriger geworden: Dafür sorgen die höhere Inflation, die stark gestiegenen Hypothekarzinsen und die tieferen Sätze für die Umwandlung des Pensionskassenkapitals in die Altersrente.
Kommt dazu: Für viele Arbeitnehmer ist die Pensionierung ein nicht zu unterschätzender Schock. Allein deshalb ist es zu empfehlen, auf jeden Fall über die Option einer Teilpensionierung nachzudenken. Eine solche ist in vielen Fällen der bestmögliche Übergang vom Arbeitsleben in die Pensionierung.
Das ist die Frühpensionierung
Die Pensionskassenreglemente können den Bezug der gesamten angesparten Altersleistung und damit die Frühpensionierung ab dem 58. Altersjahr vorsehen. Bei der Frühpensionierung fällt das Erwerbseinkommen weg. Die Rente wird anhand des tieferen, bis zum Frühpensionierungszeitpunkt erreichten Vorsorgekapitals errechnet. Im Vergleich zur ordentlichen Pensionierung erfolgt versicherungsmathematisch eine Rentenkürzung um fünf bis sieben Prozent pro Vorbezugsjahr. Beim Frühpensionierungs-Kapitalbezug fehlen die Beiträge und Zinsgutschriften während der Vorbezugsjahre.
Ergo: Wer eine Frühpensionierung plant, sollte den im Zeitpunkt der Frühpensionierung anfallenden Ausfall des Erwerbseinkommens und die absehbar tiefere Altersleistung durch jahrelange Sparanstrengungen kompensieren. Sonst ist der gewohnte Lebensstandard gefährdet.
Bei Bedarf kann auch die AHV-Rente zwei Jahre vorbezogen werden. Auch hier fällt die versicherungsmathematische Rentenschmälerung von 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr an. Zudem bleibt die AHV-Beitragspflicht auch ohne Erwerbstätigkeit bis zum ordentlichen Rentenalter bestehen.
Das ist die Teilpensionierung
Die Pensionskassenreglemente können vorsehen, dass man ab dem 58. Altersjahr das Arbeitspensum in ein bis drei Schritten um jeweils mindestens 20 Prozent vermindert. Der versicherte Lohn muss dabei im gleichen Verhältnis gesenkt werden. Der Lohnsenkung entsprechend können Teilleistungen der Pensionskasse bezogen werden. Die Pensionskasse wird dem tieferen versicherten Lohn entsprechend weiter bedient. Bei Kapitalbezügen fallen bei schrittweisen Auszahlungen insgesamt weniger Steuern an als beim einmaligen Kapitalbezug.
Seit 2011 ist es im Rahmen der «Massnahmen zugunsten älterer Arbeitnehmender» den Pensionskassen erlaubt, in ihren Reglementen bei Teilpensionierungen Folgendes vorzusehen: Teilpensionierte Versicherte können auf ihren Wunsch bis zum reglementarischen Rentenalter die Vorsorge mit dem bisherigen vollen versicherten Lohn weiterführen, sofern der Lohn um höchstens die Hälfte vermindert wird. Somit gibt es bei einer solchen Teilpensionierung nur die entsprechende Lohnkürzung, aber das ursprünglich geplante Pensionskassenkapital kann erreicht werden.
Wie man das Vorsorgekapital boosten kann
- Das Pensionskassenkapital wird mittels jahrelanger freiwilliger Pensionskasseneinkäufe, die man jeweils voll vom steuerbaren Einkommen abziehen kann, auf die reglementarisch erlaubte Höhe gehievt. Dabei gilt es abzuklären, ob seine Pensionskasse mit höchster Wahrscheinlichkeit gesund ist und niemals saniert werden muss.
- Die steuerbegünstigte freiwillige Vorsorgesäule 3a wird maximal genutzt.
- Ab der Frühpensionierung oder der Teilpensionierung muss die Versicherung von Tod, Unfall und Invalidität auf dem angestrebten Niveau sichergestellt werden.
- Mit einem möglichst gut eigenfinanzierten oder voll abbezahlten Eigenheim sollen die Wohnkosten nach der Frühpensionierung, der Teilpensionierung oder der ordentlichen Pensionierung tief gehalten werden.
- Das freie Privatvermögen muss durch das laufende Sparen und mittels einer geschickten Geldanlage Schritt für Schritt so viel wie möglich vermehrt werden. Nach der Frühpensionierung, der Teilpensionierung oder der ordentlichen Pensionierung muss die Geldanlage mit einem Vermögensentnahmeplan kombiniert werden, damit der gewünschte Lebensstandard zusammen mit den Renten bis ins hohe Alter gesichert ist.
- Mögliche zusätzliche Massnahme, zu der man allerdings kaum selbst etwas beitragen kann: Potenziell zu erwartende Erbschaften in die Vorsorgeplanung miteinbeziehen.PS