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Top-5-Liste Medizinische Onkologie

Die Schweizerische Gesellschaft für Medizinische Onkologie (SGMO) publiziert zusammen mit der gemeinnützigen Organisation smarter medicine eine Top-5-Liste. Damit soll ein wichtiger Beitrag geleistet werden, der Über- und Fehlversorgung sowie den explodierenden Kosten im Schweizer Gesundheitswesen entgegenzutreten.

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Die Schweizerische Gesellschaft für Medizinische Onkologie gibt die folgenden Empfehlungen ab:

1) Keine tumorgerichtete Therapie bei Patienten mit Performancestatus 3–4, Versagen von Standardtherapien und fehlender Evidenz für weitere Therapielinien.
In oben genannten Situationen sind Therapieversuche meist unwirksam und toxisch. Ausnahmen sind Patienten mit Tumoren mit sehr hoher Chemotherapieempfindlichkeit oder behandelbaren Treibermutationen, bei denen eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht für ein rasches Ansprechen und eine Verbesserung des Allgemeinzustandes. Diese Empfehlung bezog sich ursprünglich auf Chemotherapien, gilt aber auch für Immuntherapien und gezielte molekulare Therapien im Off-Label-Bereich.

2) Keine prophylaktische Gabe von granulozytenstimulierenden Wachstumsfaktoren (G-CSF) nach Chemotherapie, ausser wenn das Risiko für eine febrile Neutropenie mindestens 20 Prozent beträgt.
Aktuelle Richtlinien empfehlen den prophylaktischen Einsatz von G-CSF («granulocyte-colony-stimulating factor»), wenn das Risiko für eine febrile Neutropenie unter einer Chemotherapie mindestens 20 Prozent beträgt und wenn keine Alternative besteht, die den Einsatz von G-CSF nicht erfordert.
Ausnahmen sind Patienten mit hohem individuellem Risiko einer febrilen Neutropenie, zum Beispiel infolge Alter, Begleiterkrankung, Krankheitssituation oder Vorbehandlung.

3) Keine prophylaktische Gabe von Antiemetika, die bei mittel- und hochgradig emetogenen Chemotherapien indiziert sind, wenn die Chemotherapie ein niedriges oder kein emetogenes Potenzial hat.
Für den korrekten Einsatz von Antiemetika existieren Richtlinien. Diese orientieren sich am emetogenen Potenzial von medikamentösen Tumortherapien. 5HT3-Rezeptor-Antagonisten sind bei mittel- und hochgradig emetogenen NK1-Antagonisten nur bei hochgradig emetogenen Chemotherapien indiziert.
Eine Ausnahme sind Patientinnen mit Brustkrebs und Therapie mit Doxorubicin und Cyclophosphamid, diese profitieren von NK1-Antagonisten.

4) Keine PET-Untersuchung in der Nachsorge bei asymptomatischen Patienten, wenn nach einer Behandlung eine vollständige Remission vorliegt, ausser es besteht hohe Evidenz für den Nutzen einer PET-Untersuchung.
Die Positronen-Emissions-Tomografie (PET) hat bei vielen Tumorkrankheiten einen erwiesenen Nutzen in der Diagnostik, beim Staging und in der Überwachung des Therapieansprechens. In der Tumornachsorge besteht momentan keine hohe Evidenz für den Einsatz der PET für die Früherkennung von Tumorrezidiven.
Unklare beziehungsweise falsch-positive PET-Befunde können Strahlenexpositionen, Fehldiagnosen, invasive Abklärungen, Überbehandlungen und weitere Komplikationen verursachen.

5) Keine gezielte molekulare Therapie, wenn der prädiktive Biomarker im Tumor nicht nachgewiesen wurde.
Die Wirksamkeit von gezielter molekular Therapie hängt von bestimmten molekularen Eigenschaften des Tumors ab (Biomarker). Oft handelt es sich um Proteine, die infolge von Treibermutationen permanent aktiviert sind und den Tumor zum Wachsen bringen. Einige solche mutierten Proteine (z.B. Rezeptor-Tyrosin-Kinasen) lassen sich mit gezielter molekular Therapie hemmen, was ein Ansprechen der Tumoren bewirkt. Bei Tumoren ohne entsprechende Biomarker wirken gezielte molekular Therapien nicht. Verglichen mit Chemotherapien liegen die Preise für gezielte molekular Therapien deutlich höher, weil diese Präparate patentgeschützt sind. Wie bei allen Tumortherapien gibt es auch hier Nebenwirkungen.PS

  • Literatur zu allen 5 Empfehlungen

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