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Zulassung nur noch mit EPD-Teilnahme und -Qualitätsanforderungen

Dieser Beitrag erläutert die per 1.1.2022 in Kraft getretenen Zulassungskriterien für das Elektronische Patientendossier (EPD) mit Fokus der EPD-Teilnahme und deren Qualitätsanforderungen.

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Seit dem 1.1.2022 sind neue Zulassungskriterien in Kraft getreten, um zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen zu können. Dabei gibt es zwei Punkte, welche derzeit etwas zur Verunsicherung beitragen:
  • die Teilnahme am EPD
  • die Qualitätsanforderungen dafür.
Im Folgenden stellt Ihnen FMH Services Informationen, gestützt auf Informationen der FMH und weiteren Stellen, zur Verfügung.

Teilnahme am EPD
Auf den meisten Antragsformularen der Kantone steht, der Leistungserbringer muss sich einer zertifizierten Stammgemeinschaft anschliessen. Per Februar 2022 sind sieben1 zertifiziert. Die «AD Swiss», die einzige schweizweite Gemeinschaft, wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 zertifiziert werden.

«Die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) hat den Kantonen empfohlen, dass Leistungserbringer für die Teilnahme am EPD eine Beitrittserklärung zu einer Stammgemeinschaft oder Gemeinschaft sowie eine Bestätigung des Eintrags in das Health Provider Directory (HPD) vorlegen sollen»2. Diese Beitrittserklärung sowie die Bestätigung über die Eintragung im HPD erhalten Sie von Ihrer Stammgemeinschaft bzw. Gemeinschaft.

Die FMH wie auch die FMH Services empfehlen den Beitritt zur ärzteeigenen Gemeinschaft «AD Swiss». Gemäss «AD Swiss» bietet der Beitritt den grossen Vorteil zum Zugang einer direkten Schnittstelle zu den gängigsten Praxissoftwareanbietern.

Für den Beitritt nehmen Sie mit «AD Swiss» Kontakt auf unter epd[at]ad-swiss.ch oder Sie melden sich über die Website an. Anschliessend erhalten Sie die notwendige Bestätigung (Bestätigung über die Mitgliedschaft mit einem Anschluss zum Vertrag und Eintrag ins HPD der «AD Swiss»).

Empfehlungen zu den Qualitätsanforderungen
Gerne verweisen wir für diesen Punkt auf die Ausführungen der FMH, welche diesbezüglich folgendes festhält: «Für die Zulassung von ambulanten Leistungserbringern zur OKP hat die GDK den Kantonen Empfehlungen zu den Qualitätsanforderungen zur Verfügung gestellt. Einige Kantone haben diese Empfehlungen übernommen.

Und so sieht der Auszug «Musterantworten Qualitätsanforderungen der FMH» aus:
Die folgenden Angaben sind als Muster gedacht. Für Sie als Leistungserbringer müssen die untenstehenden Musterantworten bei einer effektiven Verwendung zutreffen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, müssen Sie gegebenenfalls die entsprechenden Anpassungen am nachfolgenden Text vornehmen.

A. Falls der Kanton ein Formular verlangt, nachfolgend die folgenden Vorschläge

1. Verfügen Sie über das erforderliche qualifizierte Personal, um Ihre Leistungen nach KVG erbringen zu können?

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Antwortvorschlag, sofern Sie mit «Ja» geantwortet haben und die folgende Antwort auf Ihre Praxis zutrifft:
Das Personal ist so weit möglich in den bestehenden Registern aufgeführt (Medizinalberuferegister MedReg; Psychologieberuferegister PsyREG; Gesundheitsberuferegister GesReg; Nationales Register der Gesundheitsberufe NAREG) und führt die erforderlichen Weiterbildungen und Fortbildungen (z. B. Musterarbeitsvertrag | MPA Schweiz (fmh.ch) durch.

Unter folgendem Link finden Sie das komplette Dokument mit allen «Musterantworten Qualitätsanforderungen der FMH»3.PS

Bei weiteren Fragen ist Frau Jessica Geisseler von FMH Services
  • per Telefon 041 244 60 60 oder
  • per E-Mail unter jessica.geisseler[at]fmhconsulting.c
gerne für Sie da.

Quellenverzeichnis:
  1. eHealth Aarau (emedo), Südost (eSANITA), CARA, Mon Dossier Santé, Associazione e-Health Ticino, XAD Stammgemeinschaft und Abilis
  2. Quelle: FMH-Newsletter vom 09.02.2022
  3. Quelle: FMH-Newsletter vom 09.02.2022

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