Grundsätzlich gibt es im Zeitpunkt der frühen oder ordentlichen Pensionierung die folgenden Möglichkeiten für die Verwendung des angehäuften Pensionskassenkapitals:
- Umwandlung des gesamten Kapitals in eine lebenslange Rente
- Bezug des vollen Kapitals (kann bei einigen Pensionskassen eingeschränkt sein)
- Bezug eines Teils des Kapitals und gleichzeitig Bezug einer lebenslangen, notabene tieferen Rente
- Sonderfall: 1e-Vorsorgepläne, die in einer getrennten Rechtseinheit ausschliesslich Lohnanteile über 129’060 Franken versichern, sehen zumeist nur den Kapitalbezug vor
Die sichere lebenslange Rente
Die Pensionskassenrente hat man sicher im Sack. Nach menschlichem Ermessen wird sie dem Pensionär bis zum Lebensende ausbezahlt und muss dann jeweils als Einkommen versteuert werden. Als Nominalwert wird sie allerdings von der Inflation angenagt: Viele Pensionskassen zahlen keinen Teuerungsausgleich. Zudem erhalten im Todesfall hinterbliebene Ehe- und Lebenspartner nur eine deutlich tiefere Rente, Nachkommen und weitere Angehörige meist gar nichts. Extremfall: Stirbt ein Rentnerehepaar kurz nach der Pensionierung, bleibt das gesamte angesparte Guthaben in der Pensionskasse. Wer sicher ist, krankheitshalber eine verkürzte Lebenserwartung zu haben, sollte auf jeden Fall den teilweisen oder ganzen Kapitalbezug erwägen.
Bezug des vollen Kapitals
Wer das Alterskapital ganz bezieht, muss dafür zuerst mal die von Kanton zu Kanton unterschiedlich hohe Vorsorgekapitalbezugssteuer bezahlen. Das versteuerte Pensionskassenkapital fällt dann vollständig ins Privatvermögen. Er kann nach Belieben vermehrt, verzehrt, verschenkt oder vererbt werden. Eines ist sicher: Der Kapitalbezüger findet am Monatsende nicht einfach bequem die Rente auf dem Konto. Er muss sich um die Verwaltung des Vorsorgevermögens kümmern und das entsprechende Risiko tragen.
Ein Beispiel
Ein Alterskapital von einer Million Franken bringt bei einem Umwandlungssatz von fünf Prozent eine lebenslange jährliche Pensionskassenrente von 50'000 Franken. Wird das Kapital bezogen und bleibt nach Abzug der Vorsorgekapitalbezugssteuer eine Million Franken, kann das ohne Kapitalertrag rein rechnerisch zwanzigmal für eine Jahresrente von 50'000 Franken genutzt werden. Ergo: Wer in diesem Fall nach der Pensionierung noch länger als 20 Jahre lebt, muss die Jahresrenten von 50'000 Franken ab dem 21. Jahr nach der Pensionierung mittels des Kapitalertrags aus der ständig schrumpfenden Million finanzieren.
Bezug eines Teils des Kapitals und gleichzeitig Bezug einer lebenslangen Rente
Es gibt angehende Pensionäre, die über ein stattliches Pensionskassenkapital verfügen und die beispielsweise
- eine Hypothek vermindern oder ganz abzahlen wollen
- sich in den ersten Pensionsjahren etwas Besonderes wie eine teure Weltreise leisten wollen
- ein Teil des Pensionskassenkapitals vererben wollen
- noch lange teilzeitarbeiten wollen und damit für die Finanzierung des erstrebten Lebenswandels mit einer tieferen lebenslangen Pensionskassenrente auskommen können.
In solchen Fällen kann man sich dafür entscheiden, einen Teil des Pensionskassenkapitals in Kapitalform und den Rest in Form einer lebenslangen Rente zu beziehen.PS