Werberecht
Das ärztliche Werberecht ist eine recht komplexe Angelegenheit. Ich verzichte auf eine breite Darstellung der verschiedenen rechtlichen Bestimmungen und werde mich auf die grossen Linien und die wichtigsten Merkpunkte konzentrieren. Im Einzelfall ist bei Zweifeln eine Fachberatung oder zumindest die Abklärung bei der kantonalen Ärztegesellschaft und/ oder dem kantonsärztlichen Dienst ratsam. Das ärztliche Werberecht ist mehrschichtig aufgebaut: Es gibt zum einen staatliche Regelungen und zum anderen Regeln der Ärztegesellschaften. Die staatlichen Regeln gelten für alle selbstständig tätigen und angestellten Ärztinnen und Ärzte, die Regeln des Ärztestandes nur für dessen Mitglieder.
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