Home/ARS MEDICI 20/2019/Zwangsmassnahmen

Zwangsmassnahmen

Zwangsmassnahmen und Zwangseinweisungen sind für die Betroffenen sehr dramatische Eingriffe. Trotzdem sind sie bisweilen unvermeidbar. Wie solche Anordnungen durchzuführen sind und welche Gesetzesvorschriften beachtet werden müssen, erklärte Rechtsmediziner Dr. Georg Sasse, Leiter ­Medizinischer Rechtsdienst vom Kantonsspital Aargau, am Jahreskongress des Kollegiums für Hausarztmedizin (KHM) in Luzern.

Klaus Duffner10.10.2019
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