Home/ARS MEDICI 24/2019/Bei wem ist ASS noch berechtigt?

Bei wem ist ASS noch berechtigt?

Acetylsalicyläure (ASS) ist eine weltweit häufig eingesetzte Substanz. Sie ist preisgünstig, und ihr Nutzen ist in der kardiovaskulären Sekundärprävention unbestritten. In der Primärprävention war ihr Nutzen jedoch nie ganz klar belegt. Wegen des erhöhten Blutungsrisikos empfahlen internationale Guidelines ASS nur bei einem 10-Jahres-Risiko > 10 Prozent für kardiovaskuläre Ereignisse. 2018 wurden drei grosse Studien publiziert, die entweder keinen oder einen kleinen Nutzen zeigten, der durch das erhöhte Blutungsrisiko aufgehoben wurde. Wo ASS seine Berechtigung hat, skizzierte Prof. Thomas Lüscher, Royal Brompton and Harefield Hospitals am Imperial College, London (UK), und Universitätsspital Zürich, am Präventionssymposium des Universitätsspitals Zürich.

Valérie Herzog12.12.2019
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