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Ärztekammer verabschiedet SAMW-Richtlinien zu «Sterben und Tod»

Mit ihrer Standesordnung möchte die FMH klare Richtlinien für Ärzte und Patienten vorgeben. Die Ärztekammer hat jetzt kürzlich den überarbeiteten Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) zugestimmt. Sie werden somit in die Standesordnung der FMH übernommen. Geregelt werden darin die medizinisch-ethischen Leitplanken für die Begleitung und Behandlung von Menschen am Lebensende.

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Am Donnerstag, 19. Mai 2022, fand die Ärztekammersitzung der FMH statt. Die Ärztekammer ist das Parlament der FMH und setzt sich aus 200 stimmberechtigten Delegierten der Basis- und Fachorganisationen zusammen.

Begleitung von Patienten am Lebensende
Patienten am Lebensende zu behandeln und zu begleiten, gehört zu den zentralen Aufgaben von Ärztinnen und Ärzten. Die SAMW-Richtlinien «Umgang mit Sterben und Tod» bieten entsprechende Leitplanken zu Themen wie
  • Selbstbestimmung,
  • Leiden und Leidenslinderung sowie der
  • Verzicht auf Nahrung oder
  • lebenserhaltende medizinische Massnahmen.
  • Geregelt wird in den Richtlinien auch die ärztlich assistierte Suizidbeihilfe.

Die Ärztekammer hatte am 25. Oktober 2018 die Übernahme der Richtlinien «Sterben und Tod» in das ärztliche Standesrecht abgelehnt, weil ihr die Bestimmung zur ärztlich assistierten Suizidbeihilfe zu unbestimmt war. Hier gibt es verschiedene wichtige Werte zu berücksichtigen. Einerseits ist die Autonomie der Patienten ein Kernanliegen der Ärzte, andererseits müssen nicht-urteilsfähige Patienten geschützt werden. Betroffene Urteilsfähige hingegen müssen davor geschützt werden, dass andere Druck auf sie ausüben. Von zentraler Bedeutung sind das Berufsethos und die Suizidprävention.

Bei den überarbeiteten Richtlinien handelt es sich nun um eine Präzisierung der Vorgängerversion, von der die FMH und die SAMW überzeugt sind, dass sie die verschiedenen betroffenen Interessen und Zielkonflikte bestmöglich berücksichtigt.PS


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