Home/Arztpraxen im Jahr 2021: Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

Arztpraxen im Jahr 2021: Auswirkungen der Covid-19-Pandemie

Im Jahr 2021 wirkte sich die Covid-19-Pandemie das zweite Jahr in Folge auf die Tätigkeit der Arztpraxen aus. Obschon sich die Situation gegenüber 2020 verbesserte, wiesen zwei von fünf Arztpraxen eine reduzierte Tätigkeit auf und jede fünfte Arztpraxis musste auf Kurzarbeit umstellen. Drei von fünf Arztpraxen in der medizinischen Grundversorgung beteiligten sich an der Impfkampagne, die Ende 2020 startete. Dies sind einige Ergebnisse der letzten Erhebung der Strukturdaten der Arztpraxen und ambulanten Zentren des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Bundesamt für Statistik10.7.20223"
Zwischen November 2020 und Oktober 2021 beeinträchtigten die Covid-19-Pandemie und die Massnahmen zu ihrer Eindämmung (Quarantäne, Isolierung, Schutzkonzepte usw.) die Wirtschaft in der Schweiz. In diesem Zusammenhang registrierten die Arztpraxen und ambulanten Zentren einen Rückgang ihrer Tätigkeit um 42%. Ihre Versorgungskapazität (Anzahl Patient/innen pro Tag) war geringer als vor der Pandemie. Gegenüber dem Zeitraum März bis Oktober 2020, als nur jede zehnte Arztpraxis den Normalbetrieb aufrechterhalten konnte, verbesserte sich die allgemeine Situation der Arztpraxen stark.

Situation variiert je nach Tätigkeitsgebiet
In den zwölf Monaten zwischen November 2020 und Oktober 2021 verzeichneten 61% der fachmedizinischen Praxen mit chirurgischer Tätigkeit einen Betriebsrückgang. In den anderen Tätigkeitsgebieten wie in der Grundversorgung oder in der Gynäkologie mussten zwischen 41% und 50% der Arztpraxen ihre Tätigkeit einschränken. In der Psychiatrie beklagten hingegen lediglich 26% der Praxen eine reduzierte Tätigkeit. Die Ergebnisse fielen je nach Region unterschiedlich aus. Während in der Ostschweiz nur 33% der Praxen einen Rückgang der Geschäftstätigkeit verzeichneten, lag dieser Anteil in der Genferseeregion und im Kanton Tessin bei 47%.

Kurzarbeitsentschädigung noch immer häufig beansprucht
Zwischen November 2020 und Oktober 2021 mussten 20% der Arztpraxen auf Kurzarbeit umstellen (2020: 35%). Insgesamt 6% der selbstständigerwerbenden Ärztinnen und Ärzte erhielten Härtefallgelder für Erwerbsausfall (2020: 7%). Am häufigsten mussten selbstständigerwerbende Chirurginnen und Chirurgen (37%) und am seltensten selbstständigerwerbende Psychiaterinnen und Psychiater (7%) auf Kurzarbeit oder Härtefallgelder zurückgreifen. In der Ostschweiz machten insgesamt 17% aller selbstständigerwerbenden Ärztinnen und Ärzte von mindestens einer dieser beiden Massnahmen Gebrauch. Im Kanton Zürich lag der Anteil bei 22%, während es in den übrigen Regionen rund 25% waren.

Arztpraxen der medizinischen Grundversorgung beteiligten sich stark an der Impfkampagne
Ende 2020 startete in der Schweiz die Covid-19-Impfkampagne. Zwischen Dezember 2020 und Oktober 2021 nahmen 56% der Arztpraxen der medizinischen Grundversorgung aktiv daran teil, indem sie ihr ärztliches oder ihr nichtmedizinisches Personal mobilisierten. 55% dieser Arztpraxen verabreichten die Impfung ausschliesslich in ihren eigenen Räumlichkeiten. 32% impften sowohl innerhalb als auch ausserhalb und 13% ausschliesslich ausserhalb ihrer Räumlichkeiten, beispielsweise in Impfzentren.

Kantonale Impfstrategien ausschlaggebend für Einbindung der Arztpraxen
Die Organisation und Durchführung der Impfungen lag in der Verantwortung der Kantone, entsprechend wurden die Arztpraxen kantonal unterschiedlich in die Impfstrategie eingebunden. Während in den Kantonen Basel-Stadt und Neuenburg weniger als 15% der Arztpraxen der medizinischen Grundversorgung Impfungen durchführten, waren es in den Kantonen Wallis, Schwyz und St. Gallen mehr als 70%. 62% der Arztpraxen begannen zwischen Dezember 2020 und März 2021 mit den Covid-19-Impfungen. Im Oktober 2021 verabreichten weiterhin mehr als 50% der Arztpraxen Impfungen. Die mediane Dauer der Teilnahme an der Impfkampagne lag bei sechs Monaten.PS

Quelle: Bundesamt für Statistik/Medienmitteilung, 05.07.2022

Rosenbergstrasse 115
8212 Neuhausen am Rheinfall
Telefon: +41 52 675 51 74
info@docinside.ch
www.docinside.ch

Handelsregistereintrag
Firmenname: DOCINSIDE AG
UID: CHE-412.607.286

Über uns
Bankverbindung

Schaffhauser Kantonalbank
8200 Schaffhausen
IBAN: CH76 0078 2008 2797 0810 2

Mehrwertsteuer-Nummer
CHE-412.607.286

Kontakte

Dr. med. Adrian Müller
Betrieb und Inhalte
adrian.mueller@docinside.ch

Dr. med. Richard Altorfer
Inhalte und Redaktion
richard.altorfer@docinside.ch

Dr. med. Christine Mücke
Inhalte und Redaktion
christine.muecke@docinside.ch

Copyright © 2021 Alle Rechte vorbehalten.
Powered by Deep Impact / Spectra