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Bundesrat lehnt Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» ab

Der Bundesrat empfiehlt, die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Dies hat er an seiner Sitzung vom 18. März 2022 beschlossen. Die Initianten wollen sicherstellen, dass keine Impfpflicht eingeführt werden kann. Die Initiative verlangt, dass das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit vom Staat nur eingeschränkt werden darf, wenn die betroffene Person zustimmt. Damit geht der Initiativtext thematisch weit über das Impfen hinaus. Dies würde in zahlreichen gesellschaftlichen Bereichen zu Rechtsunsicherheit führen, etwa in der Strafverfolgung oder im Kindes- und Erwachsenenschutz. Bereits heute darf niemand zu einer Impfung gezwungen werden.

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Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit. Dieses Grundrecht ist in der Bundesverfassung festgeschrieben. Der Staat kann dieses Grundrecht unter bestimmten Bedingungen einschränken, etwa bei Massnahmen im polizeilichen Bereich, in der Strafverfolgung oder im Ausländer- und Asylwesen. Bedingung ist, dass eine gesetzliche Grundlage besteht, ein öffentliches Interesse vorliegt oder die Grundrechte anderer Personen gefährdet sind und die Einschränkungen verhältnismässig sind. Beispiele solcher zulässigen Einschränkungen sind die Fluoridierung von Trinkwasser, die Durchsuchung und Verhaftung einer Person, die militärische Aushebung oder die Vollstreckung einer Ausweisung.

Die Initianten wollen sicherstellen, dass in der Schweiz keine Impfpflicht eingeführt werden kann. Die Initiative verlangt eine Anpassung der Bundesverfassung. Demnach soll in die körperliche oder geistige Unversehrtheit nur noch dann eingegriffen werden dürfen, wenn die betroffene Person zustimmt. Verweigert sie die Zustimmung, dürfte sie weder bestraft werden, noch dürften ihr soziale oder berufliche Nachteile erwachsen.

Damit geht der Initiativtext thematisch weit über die Impfpflicht hinaus. Er erfasst unter anderem Einwirkungen auf den menschlichen Körper durch Immissionen, Berührungen, polizeilichen Zwang oder strafrechtliche Massnahmen. Betroffen wären zum Beispiel die Entnahme eines Fingerabdrucks ebenso wie die Unterbringung im Asylwesen oder die Pflege einer urteilsunfähigen Person. Damit führt die Initiative zu erheblicher Rechtsunsicherheit in vielen gesellschaftlichen Bereichen.
Der Bundesrat lehnt die Initiative aus diesen Gründen ab und beauftragt das Eidgenössische Departement des Innern, bis am 16. Dezember 2022 zuhanden des Parlaments eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.

Bereits heute darf niemand zu einer Impfung gezwungen werden
In der Schweiz darf niemand gegen den eigenen Willen zu einer Impfung gezwungen werden. Das Epidemiengesetz sieht vor, dass die Kantone oder der Bundesrat Impfungen für gewisse Personen für obligatorisch erklären können, wenn eine erhebliche Gefahr besteht und die Bevölkerung nicht mit anderen, milderen Massnahmen geschützt werden kann. Personen, die dieser Impfpflicht nicht nachkommen, müssen unter Umständen gewisse Konsequenzen tragen, etwa Gesundheitsfachpersonen den Wechsel in eine andere Abteilung des Spitals. Das Epidemiengesetz wurde 2013 an der Urne angenommen und ist 2016 in Kraft getreten.PS

Quelle: Der Bundesrat/Medienmitteilung, 18.03.2022

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