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Bundesrat und Parlament für Verlängerung eines Teils des COVID-19-Gesetzes

Am 18. Juni 2023 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Verlängerung eines Teils des COVID-19-Gesetzes. Das Parlament hat im Dezember 2022 einige Massnahmen bis Mitte 2024 verlängert, damit die Behörden im Notfall rasch und ohne Notrecht handeln können, um besonders gefährdete Personen und das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen. Gegen die Verlängerung wurde das Referendum ergriffen.

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Als die COVID-Pandemie 2020 die Schweiz erreichte, musste der Bundesrat schnell handeln. Er stützte sich dabei auf das Epidemiengesetz und auf Notrecht. Mit dem COVID-19-Gesetz schuf das Parlament dann eine befristete gesetzliche Grundlage, damit die Pandemie ohne Notrecht weiter bekämpft und die wirtschaftlichen Folgen abgefedert werden konnten. Das Volk hat seither zwei Mal über das Gesetz abgestimmt und sich beide Male dafür ausgesprochen.

Damit die Behörden im Notfall rasch handeln und besonders gefährdete Personen und das Gesundheitssystem schützen können, hat das Parlament im Dezember 2022 einen Teil des COVID-19-Gesetzes bis Mitte 2024 verlängert. Die COVID-19-Pandemie hat sich zwar im Laufe des Jahres 2022 stark abgeschwächt, es kann aber nicht verlässlich abgeschätzt werden, wie sich die Situation entwickeln wird. Das Coronavirus zirkuliert weiterhin in der Bevölkerung und bleibt unberechenbar. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine neue gefährliche Virusvariante auftritt.

Rascher Zugang zu neuen COVID-19-Medikamenten Mit den verlängerten Bestimmungen können zum Beispiel weiterhin Medikamente gegen COVID-Erkrankungen importiert und verwendet werden, auch wenn sie in der Schweiz noch nicht zugelassen sind. Seit September 2020 konnten auf diese Weise mehrere neue Medikamente gegen COVID-19 zur Verfügung gestellt werden. Mit diesen Medikamenten konnten Personen behandelt werden, die ein hohes Risiko haben, schwer zu erkranken.

COVID-Zertifikat für den Reiseverkehr Die Kantone können mit dem System des Bundes auch weiterhin COVID-Zertifikate ausstellen, insbesondere falls dies für Auslandreisen nötig wäre. Der Bund kann zudem die Arbeitgeber verpflichten, besonders gefährdete Personen zu schützen und beispielsweise von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Bei allfälligen Grenzschliessungen sorgt der Bund dafür, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger weiterhin einreisen können. Damit soll insbesondere der Betrieb in den Spitälern der Grenzregionen sichergestellt werden. Die aktuell deaktivierte SwissCovid-App könnte bei Bedarf reaktiviert werden.  Damit die Bestimmungen notfalls sofort angewendet werden können, wurde die Verlängerung des Gesetzes für dringlich erklärt und trat per sofort in Kraft. Gegen die Verlängerung wurde das Referendum ergriffen. Wird das Gesetz von der Stimmbevölkerung abgelehnt, treten sämtliche der verlängerten Bestimmungen Mitte Dezember 2023 ausser Kraft.  Argumente des Referendumskomitees Für das Komitee ist die Verlängerung des COVID-19-Gesetzes nutzlos und schädlich. Es argumentiert, der Bund habe die Pandemie für beendet erklärt und alle Einschränkungen aufgehoben. Trotzdem biete das Gesetz die Möglichkeit, jederzeit wieder ein Zertifikat oder Massnahmen einzuführen, die aus Sicht des Komitees diskriminierend sind. Es stellt eine Spaltung der Gesellschaft fest. Ein Nein könne diese Spaltung überwinden. Argumente von Bundesrat und Parlament Für Bundesrat und Parlament hat sich das COVID-19-Gesetz bewährt. Weil das Coronavirus weiterhin in der Bevölkerung zirkuliert und unberechenbar bleibt, erachten sie die Verlängerung der Bestimmungen als sinnvoll. Aktuell werden fast keine Bestimmungen des Gesetzes mehr angewendet. Bund und Kantone sollen aber bei einer deutlichen Verschlechterung der Situation rasch und ohne Notrecht auf bewährte Instrumente zurückgreifen können, um gefährdete Personen sowie das Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen.PS

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