Die Zahl der Infektionen nimmt erstmals seit dem Eintritt in die normale Lage Anfang April 2022 wieder deutlich zu. Der Anstieg der Infektionen ist auf die anteilsmässige Zunahme der Omikron-Varianten BA.4 und BA.5 zurückzuführen. Es gibt bisher keine Hinweise, dass diese Variante einen schwereren Krankheitsverlauf verursacht als die bisherigen Omikron-Untervarianten BA.1 und BA.2.
Aufgrund der vorliegenden Daten ist auch bei einer weiteren Zunahme der Fallzahlen eine starke Belastung des Gesundheitssystems wenig wahrscheinlich, was weiterhin eines der zentralen Ziele der Bewältigung der Covid-19-Pandemie durch Bund und Kantone bleibt.
Erhöhte Wachsamkeit
In den kommenden Monaten bis Frühling 2023 sind indes eine erhöhte Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit notwendig, um bei Bedarf rechtzeitig geeignete Massnahmen ergreifen zu können. Die Entwicklung der Viruszirkulation, der Varianten, der Krankheitslast und der Immunität in der Bevölkerung werden weiter überwacht, unter anderem durch das Abwassermonitoring, die genomische Überwachung oder die Beurteilung der verfügbaren Spitalkapazitäten. Die dazu nötigen Überwachungssysteme sind etabliert.
Zuständigkeiten in der normalen Lage
Seit dem Wechsel in die normale Lage nach Epidemiengesetz am 1. April 2022 gilt wieder die herkömmliche Aufgaben- und Zuständigkeitsordnung zwischen Bund und Kantonen. In der normalen Lage sind die Kantone für die Anordnung von Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, insbesondere Massnahmen wie der Wiedereinführung der Maskenpflicht oder von Schutzkonzepten, zuständig. Der Bund beschränkt sich auf die ihm im EpG in der normalen Lage zugewiesenen Zuständigkeiten (Überwachung, Information der Bevölkerung, internationaler Personenverkehr etc.) und die Aufgaben gemäss Covid-19-Gesetz. Um einen einheitlichen und gleichmässigen Gesetzesvollzug sicherzustellen, kann das BAG insbesondere Empfehlungen an die Kantone richten.
Die verfügbaren Daten zeigen, dass die vollständige Impfung Schutz vor schweren Erkrankungen bietet. Das BAG und die eidgenössische Impfkommission EKIF werden noch vor den Sommerferien über die Impfempfehlungen für den Herbst 2022 informieren.
Weitergabe von Impfstoff an andere Länder
Weiter hat der Bundesrat beschlossen, im Jahr 2022 bis zu 15 Millionen Dosen von Covid-19-Impfstoffen zur Weitergabe in andere Länder freizugeben, wenn diese nicht in der Schweiz verwendet werden können. Der Bundesrat hat dieses Mandat für das erste Halbjahr 2022 bereits erteilt; das Interesse seitens Abnehmerländer war bisher aber gering. Mit der Verlängerung des Mandats bis Ende Jahr besteht weiterhin die Möglichkeit, überschüssige Impfdosen weiterzugeben.PS