Ab 2024 dürfen in der Schweiz nur noch 15 Spitäler bei Darmkrebs den Enddarm entfernen. Und nur noch 21 Spitäler dürfen komplexe Operationen zur Gewichtsverminderung – etwa Magenbypasse – vornehmen. Diesen
Entscheid teilt die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren und -direktorinnen (GDK) mit.
Sterblichkeitsrate muss sinken
Speziell ist: Das Inselspital und das Stadtspital Triemli dürfen die komplexen Enddarm-Eingriffe nur unter einer besonderen Auflage machen: Sie müssen die Sterblichkeitsrate verbessern.
Die folgenden 15 Spitäler haben für die nächsten sechs Jahre einen Leistungsauftrag für Enddarm-Entfernungen:
- Kantonsspital Baden
- Hirslanden-Klinik Beau-Site
- Inselspital (Leistungsauftrag mit besonderer Auflage)
- Lindenhofspital Bern
- Kantonsspital Liestal
- St. Claraspital Basel
- Universitätsspital Genf
- Luzerner Kantonsspital
- Kantonsspital St. Gallen
- Kantonsspital Lugano
- Universitätsspital Lausanne
- Kantonsspital Winterthur
- Klinik Hirslanden Zürich
- Stadtspital Triemli Zürich (Leistungsauftrag mit besonderer Auflage)
- Universitätsspital Zürich
Vier Spitäler mit zu wenig Forschung
Auch bei den Spitälern, die Magenbypasse setzen dürfen, gibt es Einschränkungen. Sie kommen nur provisorisch auf die Liste: Die vier Spitäler Stephanshorn, Lachen, Riviera-Chablais und Wetzikon sind zwar nötig für die Abdeckung der Nachfrage. Allerdings haben sie noch Defizite im Bereich Lehre, Weiterbildung und Forschung. Sie müssen die fehlenden Anforderungen innerhalb von drei Jahren erfüllen.
Lugano zu wenig Fallzahlen
Das Kantonsspital Lugano hat derzeit noch zu wenig Fallzahlen. Aufgrund der Konzentration der Leistungsaufträge ist davon auszugehen, dass die Mindestfallzahlen künftig erreicht werden. Das Spital muss dies nach drei Jahren belegen.
Die folgenden 21 Spitäler haben für die nächsten sechs Jahre einen Leistungsauftrag für komplexe Operationen zur Gewichtsverminderung:
- Kantonsspital Baden
- Spital Muri
- Hirslanden-Klinik Beau-Site
- Inselspital
- Lindenhofspital Bern
- St. Claraspital Basel
- Universitätsspital Genf
- Luzerner Kantonsspital
- Neuenburger Spitalnetz Pourtalès
- Kantonsspital St. Gallen
- Klinik Stephanshorn St. Gallen (Leistungsauftrag mit besonderen Auflagen)
- Kantonsspital Olten
- Spital Lachen (Leistungsauftrag mit besonderen Auflagen)
- Kantonsspital Frauenfeld
- Kantonsspital Lugano (Leistungsauftrag mit besonderer Auflage)
- Universitätsspital Lausanne
- Spital Riviera-Chablais Rennaz (Leistungsauftrag mit besonderer Auf-lage)
- GZO Wetzikon (Leistungsauftrag mit besonderer Auflage)
- Klinik Hirslanden Zürich
- Spital Limmattal
- Universitätsspital Zürich
Bereits der zweite Anlauf
Die Kantone müssen solche Operationen in der hochspezialisierten Medizin (HSM) gesamtschweizerisch planen. Diese Operationen sind so selten, riskant oder kompliziert, dass die Spitäler, welche sie durchführen, bestimmte Anforderungen erfüllen müssen.
Es gab bereits vor vier Jahren eine erste Spitalliste für die beiden erwähnten Bauch-Operationen. Allerdings waren nach Ansicht der Fachleute zu viele Spitäler drauf. Deshalb wurden die Anforderungen verschärft.
Zu viele Bewerbungen
Am Bewerbungsverfahren vor drei Jahren nahmen 37 Spitäler für die Enddarm-Entfernung und 33 für die Gewichtsverminderungs-Eingriffe teil. Vor allem bei den Enddarm-Entfernungen erfüllten weit mehr als die Hälfte der Bewerber die Anforderungen nicht und sind auch nicht nötig für die Abdeckung des Bedarfs.
Die nicht berücksichtigten Spitäler können beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen.PS