Der Bundesrat hat 2016 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, ein HTA-Programm und eine HTA-Einheit innerhalb des BAG aufzubauen. Ziel ist, dass von der OKP bezahlte Behandlungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Was diese Kriterien nicht erfüllt, soll nicht mehr leistungspflichtig sein. Damit soll nicht nur der Behandlungserfolg verbessert, sondern auch das Kostenwachstum gedämpft werden.
Jährliche Einsparungen in Millionenhöhe
Seit 2017 hat das BAG 28 HTA-Berichte veröffentlicht, die zu 15 Vergütungsentscheiden und direkten Einsparungen in der OKP von bis zu 75 Millionen Franken pro Jahr geführt haben. So hat die HTA-Einheit unter anderem den klinischen Nutzen und die Wirtschaftlichkeit von Vitamin D Tests überprüft. Diese hatten stark zugenommen, ohne dass in jedem Fall eine medizinische Notwendigkeit erkennbar war. In der Folge wurde die bisher unlimitierte Vergütung dieser Tests eingeschränkt. Damit können in der OKP schätzungsweise 30 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden.
Die Überprüfungen liefern auch wertvolle Resultate und wichtige Anregungen, um die Versorgungs- und Behandlungsqualität zu verbessern, wie beispielsweise bei gewissen chirurgischen Behandlungen von osteoporotischen Wirbelkörperfrakturen.
Die HTA-Einheit hat die Kompetenz und die Netzwerke aufgebaut, damit bei der Beurteilung von OKP-Leistungen die aktuellsten Grundsätze und Methoden zu HTA zur Anwendung kommen und den Entscheidungsträgern wissenschaftliche, evidenzbasierte Grundlagen zur Verfügung gestellt werden können.
Weitere kostendämpfende Entscheide wahrscheinlich
Aktuell sind weitere 24 HTA-Projekte im Gange. Bei dreizehn dieser Evaluationen stehen zurzeit Vergütungsentscheide aus. Betroffen sind unter anderem Magensäureblocker, Alzheimer-Medikamente, Schilddrüsenhormone oder chirurgische Eingriffe an der Schulter. In den nächsten ein bis zwei Jahren kann mit einem direkten Einsparpotential für die OKP von mindestens 60 Millionen Franken gerechnet werden.PS
Health Technology Assessment (HTA)
Die gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates – formuliert in der Strategie des Bundesrates «Gesundheit2030» – sehen eine Verbesserung der medizinischen Behandlungen und eine Dämpfung der Kostenentwicklung vor. Mittels HTA wird die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit einer medizinischen Leistung umfassend und transparent dargelegt. Diese wissenschaftlichen Ergebnisse können dazu beitragen, nicht wirksame oder nicht wirtschaftliche Leistungen in der Vergütungspflicht zu limitieren oder zu streichen. Eine Reduktion solcher Leistungen erhöht die Qualität des Gesundheitswesens und verringert die Kosten.
2016 hat der Bund das HTA-Programm lanciert. Die Grundlage dazu bildet Artikel 32 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Danach müssen medizinische Leistungen, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet werden, die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) erfüllen. Sie sollen periodisch nach diesen Kriterien überprüft werden.