Schliessen Sie eine Dienstfahrtenkaskoversicherung ab!
In Arztpraxen oder anderen medizinischen Einrichtungen sind Mitarbeiter regelmässig oder des Öftern dienstlich mit dem Privatauto unterwegs. Im Schadenfall stellt sich dann stets die Frage, wer für den Schaden am Privatfahrzeug oder für einen allfälligen Selbstbehalt oder Bonusverlust des Praxisangestellten aufkommen muss. Um Unklarheiten und Konflikten vorzubeugen, gibt es eine elegante Lösung: die von der Praxis oder der medizinischen Einrichtung abgeschlossene Dienstfahrtenkaskoversicherung.
Bonus, Schäden und Selbstbehalt sind gedeckt
Die Dienstfahrtenkaskoversicherung übernimmt die Kaskoschäden bei Dienstfahrten von Mitarbeitern mit dem Privatauto. Bezahlt werden auch der allfällige Bonusverlust und der Selbstbehalt des Mitarbeitern bei seiner Motorfahrzeughaftpflichtversicherung, wenn diese leistungspflichtig ist. Und: Bei grobfahrlässiger Verursachung des Schadens wird auf das Rückgriffsrecht verzichtet.
Alle Fahrten im Interesse des Arbeitgebers sind versichert
Die Dienstfahrtenkaskoversicherung deckt ausschliesslich Kaskoschäden bei Fahrten, die von versicherten Mitarbeitern im Auftrag und im Interesse der versicherungsnehmenden Arztpraxis oder anderen medizinischen Einrichtungen ausgeführt werden. Dies umfasst auch Fahrten im Pikettdienst sowie im Notfall zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsort oder Einsatzort. Für private Fahrten der Mitarbeiter besteht jedoch keine Deckung.PS