Das revidierte Gesetz sieht den Wechsel von der bisherigen Zustimmungs- zur erweiterten Widerspruchslösung vor. Das heisst: Wer seine Organe nicht spenden möchte, soll dies künftig zu Lebzeiten festhalten. Fehlt eine Erklärung, wird grundsätzlich von der Bereitschaft zur Spende ausgegangen. Die nächsten Angehörigen müssen wie bisher beigezogen werden, um zu klären, ob diese Mutmassung stimmt.
Bei der
postmortalen Organspende ist es zwingend, den Tod auf zuverlässige und sichere Weise zu diagnostizieren, dem Willen der verstorbenen Person Rechnung zu tragen und die Angehörigen in dieser schwierigen Phase zu begleiten.
Informationen zur Abstimmung vom 15. Mai 2022
Mitte Mai wird über das revidierte Transplantationsgesetz abgestimmt. Zur Unterstützung der Meinungsbildung hat die SAMW ein Faktenblatt publiziert. Es bietet ethische, medizinische und juristische Grundlagen zur Transplantationsmedizin und zu den beiden Modellen der Widerspruchs- und der Zustimmungslösung. Das Faktenblatt ist in vier Sprachen auf der Seite
Postmortale Organspende verfügbar. Vertiefende Informationen finden Sie in den
FAQ.
Medizin-ethische Richtlinien zur Feststellung des Todes
Die SAMW-Richtlinien «Feststellung des Todes im Hinblick auf Organtransplantationen und Vorbereitung der Organentnahme (2017)» enthalten technische Anweisungen zur sicheren Feststellung des Todes und die Durchführung vorbereitender medizinischer Massnahmen. Sie äussern sich aber auch vertieft zu vielen anderen Aspekten der Organspende bei Verstorbenen, wie das Vorgehen zur Abklärung des Patientenwillens, das Gespräch mit den Angehörigen, Hilfestellungen für schwierige Entscheidungssituationen und zum Umgang mit dem Sterbenden und dem Leichnam.
Die Entnahme eines Organs bei einer lebenden Spenderperson, die
Lebendorganspende, stellt einen Eingriff in die persönliche und körperliche Integrität dar und ist nur gemäss gesetzlicher Grundlage mit expliziter Einwilligung der Spenderin bzw. des Spenders erlaubt. Besonderes Gewicht kommt der umfassenden Information und Aufklärung und der Einwilligung zu. Insbesondere muss die Freiwilligkeit des Entscheids gewährleistet sein.
Die von der SAMW herausgegebenen Richtlinien «Lebendspende von soliden Organen (2008)» bieten Orientierung für Ärzte und Behandlungsteams, die sich mit der medizinischen und psychosozialen Abklärung der Spender und deren Nachbetreuung befassen. Aufgrund neuerer Entwicklungen im Bereich der Lebendorganspende werden diese Richtlinien aktuell einer Revision unterzogen.PS
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