Die Motion verlangt vom Bundesrat, die unhaltbare Situation für die Patient:innen und Psychotherapeut:innen in Weiterbildung zu entschärfen. Es soll in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgeschrieben werden, dass die Leistungen von Assistenzpsychologen über ihre Aufsichtsperson abgerechnet werden können. Diese Praxis entspricht bisher einer gelebten Rechtspraxis und
ist für das Gesundheitssystem überlebenswichtig. Der Bundesrat hatte sich gegen die Motion ausgesprochen. Die Motion wurde dennoch mit 132 zu 51 Stimmen angenommen bei 6 Enthaltungen.
PS