Ein Windhauch reicht aus und ein elektrisierender Schmerz fährt wie ein Blitz durchs Gesicht: Neurologen können die Trigeminusneuralgie (TN) aufgrund ihrer prägnanten Symptomatik relativ leicht diagnostizieren.
Für Betroffene ist das eine gute Nachricht, denn oft erkennen nur spezialisierte Ärzte diese Erkrankung. Die Trigeminusneuralgie (TN) ist selten: Nur vier von 100 000 Menschen erkranken daran. Allerdings können die Attacken die Betroffenen stark belasten. Die Internationale Kopfschmerzgesellschaft (IHS) unterscheidet drei Formen der TN:
- klassische,
- idiopathische und
- sekundäre Trigeminusneuralgie.
Verdrängt oder atrophiert?
Diagnostiziert wird die TN primär klinisch. Zum Ausschluss einer symptomatischen Trigeminusneuralgie ist eine Magnetresonanztomografie des Schädels erforderlich. Neu ist die Erkenntnis, dass nicht jede enge Lagebeziehung zwischen N. trigeminus und Gefässen zwangsläufig zu einer TN führen muss. Bei der Diagnose der TN ist vor allem wichtig zu prüfen, ob der Trigeminusnerv auf der betroffenen Seite verdrängt oder atrophiert ist.
Medikamente und Interventionen
- Die einzig zugelassenen Medikamente zur Behandlung der TN sind Carbamazepin und Phenytoin.
- Bei der medikamentösen Therapie ist Carbamazepin das Mittel der Wahl, alternativ Oxcarbazepin, für welches jedoch keine Zulassung vorliegt.
- Eine Kombination mit Medikamenten der 2. Wahl wie Gabapentinoiden, Baclofen, Topiramat oder OnabotulinumtoxinA ist in der Praxis oft effektiv.
- Für die akute Exazerbation können neben einer beginnenden Eindosierung von Carbamazepin auch Phenytoin i.v. (einziges zugelassenes Medikament) sowie unter anderem Lidocain intranasal/intraoral/ oder Sumatiptan s.c. eingesetzt werden.
Operative Therapieverfahren sollten bei unzureichender Wirkung der medikamentösen Prophylaxe oder bei intolerablen Nebenwirkungen eingesetzt werden.
- Gesichert wirksam ist die mikrovaskuläre Dekompression (MVD) nach Janetta.
Neben der MVD und anderen ablativen Eingriffen werden auch neue neuromodulative Stimulationsverfahren erforscht, für die bislang jedoch nur Fallberichte und kleine Kohortenstudien vorliegen.
Prof. Dr. Gudrun Gossrau, Dresden, und Prof. Dr. Janne Gierthmühlen, Kiel, haben die Arbeit an der bis Oktober 2028 gültigen Leitlinie federführend betreut.PS