Beurteilung der natürlichen Kausalität bei unfallbedingten Körperverletzungen
Für die Beurteilung, ob und wie lange zwischen einem Unfall und einer organischen Körperverletzung ein Ursachenzusammenhang besteht, ist die Definition der natürlichen Kausalität des Bundesgerichts massgebend. Dabei genügt bereits eine Teilkausalität. Das Fallbeispiel einer Knieverletzung bei symptomfreiem Vorzustand zeigt: Die medizinisch-naturwissenschaftliche Kausalitätsbeurteilung stimmt für die Unfallversicherung nicht immer mit der juristischen Beurteilung überein.
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