Die als Koordinationsgremium ins Leben gerufene «Taskforce Engpass Medikamente» ist zusammengesetzt aus Wirtschaft, Bund und Kantonen. Sie hatte die Aufgabe, rasch umsetzbare und sofort wirksame Massnahmen zu beschliessen und zu realisieren sowie weitere mittel- und langfristige Optionen zu definieren und aufeinander abzustimmen.
Als wichtige Sofortmassnahme wurde etwa umgesetzt, dass bei Medikamenten mit Versorgungsengpässen die Abgabe von Teilmengen empfohlen wird. Mit dieser Massnahme ist zu erwarten, dass die Engpässe bei lebenswichtigen Medikamenten reduziert und bei anderen Medikamenten das Angebot stabilisiert werden kann. Die kurzfristigen Massnahmen, für die die Taskforce gebildet worden war, sind abgeschlossen. Die Taskforce kann jederzeit reaktiviert werden, zum Beispiel bei erneuten akuten Problemen mit lebenswichtigen Medikamenten.
Versorgungslage bleibt angespannt
Viele der Wirkstoffe werden zumeist aus Kostengründen im asiatischen Raum (vornehmlich in China oder Indien) produziert. Die restriktiven Lockdowns in China während der Corona-Pandemie haben zu einer Störung der Produktions- und Logistikketten geführt. Zudem fehlen im Markt Generika. Die internationale ökonomische Entwicklung führt zu einer Konzentration auf wenige Produzenten und dies wiederum zu einer Abhängigkeit. Die Versorgungslage bei einigen lebenswichtigen Medikamenten ist deshalb weiterhin angespannt.
Der Bundesrat hat diese Herausforderungen bereits in seinem Versorgungsbericht 2022 beschrieben und mehr als ein Dutzend Massnahmen in Prüfung gegeben, wie die Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten verbessert werden kann. Die entsprechenden Arbeiten werden gemeinsam von BAG und BWL geleitet, und innerhalb von interdisziplinären Arbeitsgruppen führen Akteure des Bundes, der Kantone und der Wirtschaft bereits jetzt regelmässig Gespräche, damit dem Bundesrat konkrete Vorschläge für die Verbesserung der Versorgung vorgelegt werden können.
Meldestelle Heilmittel überwacht Situation
Die Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten (gemäss Verordnung SR 531.215.32) wird wie bisher durch die Meldestelle Heilmittel des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung BWL genau überwacht. Das BWL informiert die Öffentlichkeit über Versorgungsengpässe im Heilmittelsektor und veröffentlicht seit 2016 regelmässig Listen mit aktuellen Versorgungsstörungen auf seiner Website.PS