Wann enden zeitlich unbefristete Witwenrenten und Witwerrenten?
Die zeitlich unbefristeten Witwenrenten und Witwerrenten erlöschen bei Tod, Wiederverheiratung oder Entstehung des Anspruchs auf eine höhere AHV-Altersrente oder eine höhere IV-Rente. Für die Ablösung der Witwerrente durch die eigene AHV-Altersrente oder IV-Rente gelten die Bestimmungen analog zu den Witwenrenten gemäss der
«Wegleitung über die Renten (RWL) in der Eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung», Ziffer 5620: «Erfüllt eine Person gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Alters- oder Invalidenrente sowie die Voraussetzungen für eine Witwen- oder Witwerrente kommt die höhere der beiden Renten zur Ausrichtung (Art. 24b des AHV-Gesetzes)».
Wie geht es weiter?
Die Schweizer Behörden müssen nun entscheiden, wie das AHV-Gesetz angepasst werden soll, um Witwen und Witwer gleichzustellen. Theoretisch ist es möglich, die Anspruchsvoraussetzungen für die Witwer zu erweitern oder jene der Witwen zu reduzieren oder auch das System der Leistungen für Hinterlassene grundlegend zu überarbeiten, so dass alle Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen aufgehoben werden. Aufgrund verschiedener parlamentarischer Vorstösse wird der Bundesrat wohl demnächst einen Bericht über die möglichen Stossrichtungen vorlegen. Bis zum Inkrafttreten einer Gesetzesänderung gilt nur die «Witwer-mit-Kindern-Übergangsregelung».
Witwer ohne Kinder müssen deshalb noch einige Zeit auf die Gleichstellung mit Witwen ohne Kinder warten. Für Witwen ohne Kinder gilt gemäss
Artikel 24 des AHV-Gesetzes: «Witwen haben Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie im Zeitpunkt der Verwitwung keine Kinder oder Pflegekinder, jedoch das 45. Altersjahr vollendet haben und mindestens fünf Jahre verheiratet gewesen sind. War die Witwe mehrmals verheiratet, so wird auf die Gesamtdauer der Ehen abgestellt.» Man braucht kein begnadeter Prophet zu sein, um vorauszusagen: Bis Witwer ohne Kinder mit Witwen ohne Kinder gleichgestellt sind, wird es noch einige politische Auseinandersetzungen geben.
PS