Home/Bis zum 15. Juli 2022: Vernehmlassung zum Modell «Gesundheitliche Vorausplanung»

Bis zum 15. Juli 2022: Vernehmlassung zum Modell «Gesundheitliche Vorausplanung»

Eine umfassende Gesundheitliche Vorausplanung (GVP) bildet die Grundlage, um medizinische Massnahmen bei plötzlicher, länger andauernder oder dauerhafter Urteilsunfähigkeit zu ergreifen oder zu unterlassen. Seit 2021 ist eine nationale Arbeitsgruppe im Einsatz, um Rahmenbedingungen und einheitliche Standards zu erarbeiten. Sie hat dazu ein Modell entworfen, das bis am 15. Juli 2022 zur öffentlichen Vernehmlassung steht..

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Bei der GVP geht es darum, frühzeitig Gespräche über persönliche Werte, Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf die Behandlung und Betreuung bei Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit anzuregen und für den Fall der Urteilsunfähigkeit für Drittpersonen greifbar festzuhalten. GVP fokussiert nicht allein auf das Lebensende, sondern auch auf Situationen längerer Urteilsunfähigkeit.PS

Das Modell für die Förderung und Umsetzung der GVP steht bis zum 15. Juli 2022 in der öffentlichen Vernehmlassung. Interessierte Organisationen und Personen sind zur Stellungnahme eingeladen. Dazu senden Sie das elektronisch ausgefüllte Formular bitte bis spätestens Freitag, 15. Juli 2022, an: ethics@samw.ch.

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