Dem Bundesrat ist es wichtig, dass die Schweiz stets über genügend Blutreserven verfügt. Mit der Anpassung des Heilmittelgesetzes (HMG) soll das Prinzip der Unentgeltlichkeit der Blutspende im Gesetz verankert werden. Zudem wird vorgeschlagen, ein Diskriminierungsverbot beim Blutspenden ins HMG zu schreiben. Künftig soll bei den Ausschlusskriterien vom Blutspenden jede Form von Diskriminierung, wie zum Beispiel aufgrund der sexuellen Orientierung, verboten werden.
Der Bundesrat lehnt jedoch den Vorschlag der Kommission ab, im Gesetz die Möglichkeit von Finanzhilfen zu verankern. Er ist der Ansicht, dass die Finanzierung des Blutspendewesens eine private Aufgabe ist und durch den kostendeckenden Verkauf der Blutprodukte zu erfolgen hat. Hinzu kommt, dass grundsätzlich die Kantone für die Gesundheitsversorgung zuständig sind.
Die parlamentarische Initiative «Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende» (16.504) verlangt eine Anpassung des HMG, um eine hinreichende Versorgung der schweizerischen Bevölkerung mit Blut und labilen Blutprodukten sowie die Unentgeltlichkeit der Blutspende sicherzustellen. Die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit beider Räte (SGK-N und SGK-S) haben die Vorlage angenommen. In der Detailberatung hat die SGK-N zusätzlich ein Diskriminierungsverbot beim Blutspenden in den Gesetzesentwurf aufgenommen.PS