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Der Goodwill – ein umstrittener Begriff in einer neutralen Betrachtung

Der Goodwill ist für manche Ärzte ein Mysterium, denn er ist nicht greifbar und es kursieren viele Gerüchte und Unwahrheiten. Viele fragen sich, was der Goodwill überhaupt ist. Darf ich einen solchen verlangen? Und wenn ja, wie ist er zu berechnen? Um es vorwegzunehmen, der Goodwill ist der sogenannte immaterielle Wert der Praxis, und einen solchen zu verlangen, ist weder verboten noch unüblich, im Gegenteil.

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Darf ich einen Goodwill verlangen? Viele Ärzte hinterfragen den Goodwill einer Arztpraxis, sei es als Verkäufer oder als Käufer einer Praxis resp. eines Praxisanteils. Es ist ein schwieriges Thema, denn der Goodwill ist im Gegensatz zum Inventar nicht greifbar. Einige kantonale Ärztegesellschaften und grössere Spitäler empfehlen der Ärzteschaft, das Thema Goodwill nicht zu thematisieren. Sie verbieten allerdings die Goodwillforderungen und -zahlungen nicht, was nicht nur betriebswirtschaftlich korrekt ist, es wird auch vonseiten FMH Services wie auch FMH als gerechtfertigt angesehen.

Was ist der Goodwill? Übersetzt man den Begriff wortwörtlich ins Deutsche, entsteht bereits eine gute Erklärung: «Guter Wille». Damit kann gesagt werden: Der Goodwill ist ein fiktiver Wert. Diesen gibt es nicht nur bei Arztpraxen, sondern auch bei anderen Unternehmen wie z. B. einem Restaurant, einer Bäckerei, einem Architekturbüro oder einem professionellen Sportklub. Laut betriebswirtschaftlicher Lehre wird der Goodwill wie folgt definiert: «Der Goodwill ist eine Grösse, welche die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Substanzwert (Inventar usw.) eines Unternehmens erklärt. Er beinhaltet sämtliche immateriellen Werte einer Firma, die buchhalterisch nicht erfasst werden können.». Übernimmt ein Nachfolger oder ein Partner ein Unternehmen oder Anteile davon, so kauft er nicht nur das Inventar, er übernimmt auch das Personal, Telefonnummern, allenfalls eine neutrale Webseite, Lieferantenverträge, den Standort mit all seinen Vor- und Nachteilen, und bei Arztpraxen übernimmt er auch die Patienten. Das Unternehmen ist organisiert, jeder Angestellte weiss, was zu tun ist, und der Betrieb funktioniert. Die Patienten sind es gewohnt, bei gesundheitlichen Problemen in die ihnen bekannte Praxis zu gehen oder die bekannte Telefonnummer anzurufen. Je nach Fachrichtung haben Praxisinhaber oft auch ein grosses Netzwerk an zuweisenden Ärzten. Dieses Netzwerk wird ebenfalls übertragen, und der Nachfolger oder der Partner profitieren davon.

Der Verkäufer hat so ein gut funktionierendes Unternehmen erschaffen und gepflegt. Der Nachfolger kann in die Fussstapfen treten und dort weitermachen, wo der Vorgänger aufgehört hat, vom ersten Tag an. Der Käufer muss also keine oder nur wenig Zeit investieren, um sein Unternehmen zu erschaffen. Ihm bleiben viele zeitintensive Aufgaben wie einen Standort suchen, Personal rekrutieren, mit dem Architekten die Pläne ausarbeiten, Material und Möbel auswählen, die Baustelle überwachen und die Evaluation von weiteren Geschäftspartnern wie dem Telefonanbieter, EDV-Support, Laborpartner erspart.

Berechnung des Goodwills Es gibt viele Methoden zur Bestimmung des Goodwills. FMH Services hat bezüglich der Bewertung von Arztpraxen viel Erfahrung und wendet dazu ein selbst entwickeltes Verfahren an, welches sich bei Banken und in der Ärzteschaft seit Jahrzehnten bewährt hat und von den Gerichten anerkannt wird. Das Verfahren grob erklärt: Die Grundlage für den Wert des Goodwills bildet der durchschnittliche Jahresumsatz der vergangenen 3–5 Jahre einer Arztpraxis. 1/5 dieses Durchschnitts ergibt den Basiswert für den Goodwill. Um den definitiven Goodwill zu berechnen, werden die Praxis und ihre Umgebung einer Analyse unterzogen. Anhand dieser Analyse wird auf den Basiswert ein Auf- oder Abschlag berechnet. Ein Gespräch mit dem Praxisinhaber ist ein wichtiger Eckpunkt dieser Bewertung.

Weitere Aspekte des Goodwills Wir bei FMH Services sind täglich mit dem Thema Goodwill konfrontiert – sei es bei unseren Bewertungen, aber auch bei Praxisübergaben. Die Banken sind nicht skeptisch gegenüber dem Goodwill, wenn ein Nachfolger einen Investitionskredit für die Praxisübernahme beantragt. Sie sehen dieses Thema als normal an und gewähren einen Kredit, um die Praxis zu kaufen und um allfällige Neuinvestitionen zu tätigen. Eine Praxisbewertung bzw. Praxisdokumentation, welche die Praxis mit all ihren Facetten beschreibt, ist oft von Vorteil bei den Verhandlungen mit den Banken. Mit dieser Bewertung sieht die Bank genau, was der Nachfolger übernimmt und welches Potenzial die Praxis hat. Ein zusätzlicher Nutzen ist auch, dass der Nachfolger den bezahlten Goodwill in seiner Bilanz aktivieren kann und über mehrere Jahre abschreiben darf. So verringert er buchhalterisch seinen Gewinn und kann legal Steuern und Sozialabgaben einsparen.

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Quelle: FMH Services, März 2023
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