Home/Die FSP begrüsst die Verankerung der Finanzierung der intensiven Frühintervention bei Kindern mit einer ASS im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung

Die FSP begrüsst die Verankerung der Finanzierung der intensiven Frühintervention bei Kindern mit einer ASS im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung

2019 lancierte das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) einen Pilotversuch zu intensiven Frühinterventionen (IFI) bei Kindern mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS). Das Ziel bestand unter anderem darin, ein Konzept für die Finanzierung der Interventionen zu entwickeln und zu konkretisieren. Die FSP begrüsst die in diesem Rahmen vorgesehene Finanzierungslösung.

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In der Schweiz steht die IFI noch ganz am Anfang: 2022 konnten im Rahmen des Pilotversuchs rund 80 Kinder an einer Intervention teilnehmen. Die IFI richtet sich an Kinder im Vorschulalter mit einer diagnostizierten ASS und besteht sowohl aus medizinischen als auch (sonder-) pädagogischen Massnahmen. Das Interventionsprogramm umfasst 15 bis 40 Förderstunden pro Woche pro Kind. Der Fokus liegt damit auf einer hohen Intensität der Intervention. Die Wirksamkeit der IFI ist wissenschaftlich weitgehend anerkannt und es besteht ein Konsens darüber, dass derzeit kein anderer Ansatz bessere Ergebnisse erzielt.
Zugang für alle Betroffenen Die FSP erachtet es als zentral, dass diese Angebote weiterhin bestehen und in der ganzen Schweiz ausgebaut werden, damit alle betroffenen Kinder und deren Familien Zugang haben. Daher begrüssen wir die langfristige Finanzierungslösung im Bundesgesetz über die Invalidenversicherung. In Anlehnung an die Stellungnahmen von autismus deutsche schweiz sowie der IFI-Zentren der Schweiz weisen wir in unserer Stellungnahme jedoch darauf hin, dass als Berechnungsgrundlage
  • die Vollkosten der IFI-Zentren zu berücksichtigen sind (z.B. auch Kosten für die autismusspezifische Weiterbildung der Mitarbeiter),
  • keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Familien entstehen dürfen (Reisekosten),
  • die Begrifflichkeiten gemäss ICD 11 gewählt werden sollen (Autismus-Spektrum-Störung statt frühkindlicher Autismus)
  • und empfehlen auf generelle Ausschlusskriterien zu verzichten.PS

Quelle: Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen, Stellungsnahme vom 22.12.2023

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